Vorgehensweisen des Jugendamts bei häuslicher Partnergewalt

Carolin Neubert
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Anja Stiller
Der Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen e.V.

Die Polizei ist gemäß PDV 382 verpflichtet bei Fällen häuslicher Gewalt in Familien mit Kindern das zuständige Jugendamt zu informieren. Das Jugendamt hat generell die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigten Hilfe anzubieten. Eine Komponente des Jugendamtes stellt der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) dar, dem auf Basis des SGB VIII unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bisher ist es jedoch weitestgehend unklar, welche Schritte das Jugendamt (ASD) nach Erhalt der Information über eine polizeiliche Wegweisung in Familien mit Kind(ern) einleitet. Zur Beantwortung dieser Frage führte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) eine bundesweite Online-Befragung mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem ASD durch. Eine erste Analyse gibt Aufschluss über die Vorgehensweisen von Fallbearbeiterinnen und Fallbearbeitern nach Erhalt der Information über eine polizeiliche Wegweisung. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, inwieweit häusliche Gewalt in Familien mit Kindern als Kindeswohlgefährdung betrachtet wird und wie das mit den betrachteten Vorgehensweisen in Verbindung steht.

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