Täterarbeit - Intervention + Prävention = Pflichtaufgabe.
Dagmar Freudenberg
Assoziiertes Mitglied der Strafrechtskommission des djb
Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention geltendes Bundesrecht in Deutschland. Ihre Umsetzung ist Pflichtaufgabe für alle Ebenen, also in Bund, Land und Kommune.
Täterarbeit, geregelt in Art. 16 IK, ist zugleich unverzichtbarer Teil der Intervention bei der nachhaltigen Bekämpfung von genderspezifischer und häuslicher Gewalt und zugleich Teil ihrer Verhütung, also der Prävention in (nach-)folgenden Beziehungen des/der identifizierten, aber auch des/der sich freiwillig stellenden Täters/Täterin. Bei der Finanzierung hat sich diese Erkenntnis noch immer nicht durchgesetzt. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann Deutschland hierfür zur Rechenschaft gezogen werden wird. Wir sollten mit der Umsetzung des flächendeckenden proaktiven Ansatzes der Täterarbeit schnell beginnen und deren Finanzierung nicht nur durch Kommunen, sondern auch in den Landes- und Bundeshaushalten der Sozial-, Innen- und Justizministerien etatisieren.
Täterarbeit, geregelt in Art. 16 IK, ist zugleich unverzichtbarer Teil der Intervention bei der nachhaltigen Bekämpfung von genderspezifischer und häuslicher Gewalt und zugleich Teil ihrer Verhütung, also der Prävention in (nach-)folgenden Beziehungen des/der identifizierten, aber auch des/der sich freiwillig stellenden Täters/Täterin. Bei der Finanzierung hat sich diese Erkenntnis noch immer nicht durchgesetzt. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann Deutschland hierfür zur Rechenschaft gezogen werden wird. Wir sollten mit der Umsetzung des flächendeckenden proaktiven Ansatzes der Täterarbeit schnell beginnen und deren Finanzierung nicht nur durch Kommunen, sondern auch in den Landes- und Bundeshaushalten der Sozial-, Innen- und Justizministerien etatisieren.
Vortrag Täterarbeit 16.11.2022 (Deutsch, PDF) | |
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