Vorurteilskriminalität in Deutschland und Österreich

Prof. Dr. Marc Coester
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Prof. Dr. Walter Georg Fuchs
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Die Erfassung von Vorurteilskriminalität in Deutschland und Österreich - ein Vergleich im Hinblick auf Herausforderungen, Chancen und Potentiale: In krisenhaften Zeiten sind Hass und Vorurteile gegenüber Menschen aufgrund ihrer sozialen Gruppenzugehörigkeit allgegenwärtig. Ob als Hassrede, Beleidigung und Bedrohung in der virtuellen Welt oder im realen Leben, in allen gesellschaftlichen Institutionen, sind die Menschen zunehmend damit konfrontiert. Als extremste Form äußern sie sich auch als Gewalt und können im Extremismus oder gar Terrorismus münden. Mit dem Konzept der Hass- oder Vorurteilskriminalität versuchen Länder in Europa diese Phänomene zu beschreiben, zu erfassen und zu verhindern. In den letzten Jahren gibt es hierzu eine lebhafte Diskussion. Dabei geht es neben Fragen der gesellschaftlichen Sensibilisierung insbesondere auch um den rechtsstaatlichen und sicherheitspolitischen Umgang in der Polizei (Erkennung, Ermittlung und Erfassung) und der Justiz (Verhandlung, Urteilsfindung und Gesetze). Der Vortrag möchte diese europäische Entwicklung aufgreifen und am Beispiel von Österreich und Deutschland das Konzept, Definitionen und Diskussionen, aktuelle Zahlen und Entwicklungen, Täter- und Opferkonstellationen vorstellen und insbesondere die polizeiliche Erfassung beider Länder in Hinblick auf Herausforderungen, Chancen und Potentiale vergleichen.

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/6022

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Hasskriminalität