Infostand

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen wurde 2001 als Stiftung bürgerlichen Rechts von der Niedersächsischen Landesregierung eingerichtet. Sie gewährt Opfern von Straftaten außerhalb gesetzlicher Ansprüche und über die Leistungen anderer Opferhilfeeinrichtungen hinaus materielle Hilfen und fördert die Opferhilfe auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die 11 Opferhilfebüros in Niedersachsen leisten mit hauptamtlichen Fachkräften die notwendige respektvolle Unterstützung, Betreuung und Beratung von Opfern.

Die Opferhelferinnen und Opferhelfer:
-leisten Krisenintervention
-begleiten Opferzeuginnen und -zeugen zu ihrer Zeugenaussage im Strafprozess
-begleiten zu Behörden, Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte oder zur Polizei
-unterstützen bei Anträgen
-vermitteln bei Bedarf weitergehende Hilfe und Beratung wie z.B. Traumatherapie
-bieten psychosoziale Prozessbegleitung an
-beraten bei Bedarf auch online.

Alle Hilfemöglichkeiten der Opferhilfebüros können auch von Opfern in Anspruche genommen werden, die keine Strafanzeige erstattet haben.

Die Beratung erfolgt kostenlos, vertraulich, auf freiwilliger Basis und auf Wunsch auch anonym. Hausbesuche oder Beratungen an neutralen Orten sowie eine Online-Beratung sind möglich.
Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen kann auch finanziell unterstützen.
Webseite der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
(Deutsch, LINK)
Beratungsflyer der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
(Deutsch, PDF)
Imageflyer der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
(Deutsch, PDF)
Erklärfilm Stiftung Opferhilfe Niedersachsen

(Deutsch, Video)
Imagefilm der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen

(Deutsch, Video)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/6134

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Beratung Opferhilfe Begleitung Psychosoziale Prozeßbegleitung