Gewalt an Schulen: "(Keine) Angst vor Strafanzeigen!?"
Wolfgang Welp-Eggert
Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Das Spektrum des Umgangs mit Gewaltvorfällen an Schulen reicht von konsequentem Nichtbeachten bis hin zur panikartigen Überreaktion (z.B. bei Amokdrohungen). Auftrag und Ziel des ressortübergreifenden Projekts ist die Entwicklung eines Verständnisses von Gewaltprävention an Schulen, welches abzielt auf die Lebenswelt der Adressaten und deren sozialen Kontext und damit auf sozialstrukturelle und institutionelle Veränderungen.
-Bedeutung der Mitteilungs- und Anzeigenpflicht als Teil (nicht anstatt) pädagogischen Handelns begreifen
-Sensibilisierung und Unterstützung der mit Kindern und Jugendlichen Beschäftigten
-konsequenter Umgang mit Gewaltsituationen als Teil von Klarheit in der pädagogischen Haltung
- Bereitschaft, Gewalt sehen zu wollen und auch einzugreifen
- Schutz der Opfer
- Bilanz der Täter darf nicht aufgehen
Entwicklung von Materialien und Methoden gegenüber Schulen, welche die Bedeutung der Mitteilungs- und Anzeigenpflicht von Straftaten thematisiert (z.B. unter Einbeziehung vorhandener Schulentwicklungsprogramme) und die Entwicklung von Handlungssicherheit im Umgang mit der Verhaltens- und strafrechtlichen Dimension ermöglicht
Melde- und Verfahrenswege in Hinblick auf ihre pädagogische Wirksamkeit prüfen und ggfs. anpassen
-Bedeutung der Mitteilungs- und Anzeigenpflicht als Teil (nicht anstatt) pädagogischen Handelns begreifen
-Sensibilisierung und Unterstützung der mit Kindern und Jugendlichen Beschäftigten
-konsequenter Umgang mit Gewaltsituationen als Teil von Klarheit in der pädagogischen Haltung
- Bereitschaft, Gewalt sehen zu wollen und auch einzugreifen
- Schutz der Opfer
- Bilanz der Täter darf nicht aufgehen
Entwicklung von Materialien und Methoden gegenüber Schulen, welche die Bedeutung der Mitteilungs- und Anzeigenpflicht von Straftaten thematisiert (z.B. unter Einbeziehung vorhandener Schulentwicklungsprogramme) und die Entwicklung von Handlungssicherheit im Umgang mit der Verhaltens- und strafrechtlichen Dimension ermöglicht
Melde- und Verfahrenswege in Hinblick auf ihre pädagogische Wirksamkeit prüfen und ggfs. anpassen