Kongressprogramm

Hate Speech – Prävention durch Strafverfolgung

David Beck
Generalstaatsanwaltschaft München

Abstract:
Hasserfüllte Kommentare, Drohungen und andere strafbare Äußerungen in sozialen Medien und anderen Onlineportalen sind zu einem wachsenden gesellschaftlichen Problem geworden. Jedoch zeigt sich häufig, dass eine frühzeitige und konsequente Intervention der Strafverfolgungsbehörden bleibenden Eindruck bei den Tätern hinterlässt und weitere Straftaten hierdurch verhindert werden.
Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter Beck, Beauftragter der Bayerischen Justiz zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hate Speech, beleuchtet in seinem Vortrag, was strafbare Hate Speech ausmacht und wie sich diese Form der Hetze und Diskriminierung im Internet manifestiert.
Darüber hinaus untergraben Hasskommentare und Hetze den respektvollen und konstruktiven öffentlichen Diskurs. Sie tragen dazu bei, dass Meinungsaustausch und Debatten zunehmend von Aggression, Ausgrenzung und Feindseligkeit geprägt werden und Betroffene sich immer mehr aus dem öffentlichen Diskurs zurückziehen.
Kernaspekt des Vortrags ist, wie die Bayerische Justiz auf Hate Speech reagiert und welche Strategien verfolgt werden, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
David Beck
 David Beck

Zum 15.02.2024 wurde Staatsanwalt als Gruppenleiter David Beck zum aktuellen Hate-Speech-Beauftragten der Bayerischen Justiz ernannt.

In dieser Funktion koordiniert und unterstützt er die Arbeit der 22 Sonderdezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die strafrechtliche Bearbeitung von Verfahren, die Hass und Hetze im Internet in ihren verschiedenen Ausprägungen zum Gegenstand haben. Insbesondere wirkt er dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin. Herausgehobene Ermittlungsverfahren führt er mit seinem Hate-Speech-Team bei der Generalstaatsanwaltschaft München selbst.

Montag, 23. Juni 2025
15:20 - 15:30 Uhr
Speedvortrag