Tilman Wesely
Landeskriminalamt Niedersachsen
Landeskriminalamt Niedersachsen
Abstract:
Die Frage, in welche Richtung sich ein junger Mensch entwickelt, der gerade mit einer Straftat aufgefallen ist, beschäftigt polizeiliche Jugendsachbearbeiter*innen und Fachkräfte der polizeilichen Kriminalprävention in vielfacher Hinsicht. Bei Diversionsempfehlungen, Anlage einer Kriminalakte oder Einstufung junger Menschen in Mehrfach- und Intensivtäterkonzepte werden stets Risiko- und Schutzfaktoren gegeneinander abgewogen. Auch polizeiliche Präventionsmaßnahmen können von evidenzbasierten und strukturierten Entscheidungsprozessen profitieren.
Bei den „Merkmalen zur Einschätzung des individuellen Kriminalitätsrisikos (MEIKs)“ handelt sich um eine strukturgebende Orientierungshilfe, die speziell für die polizeilichen Bedarfe und Möglichkeiten der Jugendsachbearbeitung entwickelt wurde. Sie haben neben der Qualitätssteigerung der polizeilichen Risikoabschätzung das Potenzial, Maßnahmenentscheidungen effizienter zu gestalten und bieten die Möglichkeit, kriminologische Erkenntnisse in den tatsächlichen Arbeitsalltag der Polizei einzubinden.
Darüber hinaus können sie als erste Grundlage für Kontaktaufnahmen zum Jugendamt u. a. dienen oder im einzelfallbezogenen, interdisziplinären Austausch mit anderen Akteurinnen und Akteuren herangezogen werden, sowie zur zielgerichtet(ere)n Gestaltung der polizeilichen Kommunikation mit jungen Menschen in der Tertiärprävention beitragen.
Bei den „Merkmalen zur Einschätzung des individuellen Kriminalitätsrisikos (MEIKs)“ handelt sich um eine strukturgebende Orientierungshilfe, die speziell für die polizeilichen Bedarfe und Möglichkeiten der Jugendsachbearbeitung entwickelt wurde. Sie haben neben der Qualitätssteigerung der polizeilichen Risikoabschätzung das Potenzial, Maßnahmenentscheidungen effizienter zu gestalten und bieten die Möglichkeit, kriminologische Erkenntnisse in den tatsächlichen Arbeitsalltag der Polizei einzubinden.
Darüber hinaus können sie als erste Grundlage für Kontaktaufnahmen zum Jugendamt u. a. dienen oder im einzelfallbezogenen, interdisziplinären Austausch mit anderen Akteurinnen und Akteuren herangezogen werden, sowie zur zielgerichtet(ere)n Gestaltung der polizeilichen Kommunikation mit jungen Menschen in der Tertiärprävention beitragen.
Tilman Wesely

Kriminalhauptkommissar Tilman Wesely ist Mitarbeiter in der Zentralstelle Jugendsachen des Landeskriminalamts Niedersachsen.
Er ist Polizeibeamter und polizeilicher Jugendsachbearbeiter.
Darüber hinaus ist er Fachspartenvertreter Polizei in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V. (DVJJ).
Arbeitsschwerpunkte: Grundlagen der polizeilichen Jugendsachbearbeitung und Prävention für Kinder und Jugendliche, Polizeidienstvorschrift 382 – Bearbeitung von Jugendsachen.