Deutscher Familiengerichtstag
Der Deutsche Familiengerichtstag wurde anlässlich der im Juli 1977 in Kraft getretenen grundlegenden Reform des Eherechts gegründet. Richter, Rechtsanwälte, Psychologen, Sozialpädagogen und Angehörige weiterer mit Familien und dem Familienrecht befassten Professionen haben sich in diesem Verein zur interdisziplinären Zusammenarbeit verbunden. Ihr Ziel ist es, das komplexe Gebiet des Familienrechts fortzuentwickeln, seine Anwendung in der Praxis zu unterstützen und das Verständnis für dieses Rechtsgebiet zu fördern, mit dem die Betroffenen meist in existenziellen Lebenskrisen konfrontiert werden.
Teil dieser Aufgabe ist dabei die Gewaltprävention, da Gewalt in innerfamiliären Beziehungen – sei es gegen den Partner, sei es gegen die Kinder – in vielfältiger Form die Familiengerichte beschäftigt. Dabei gilt es, allen Formen innerfamiliärer Gewalt rechtzeitig und effektiv entgegenzutreten. Dies kann nur durch ein schnelles Handeln der Familiengerichte im Zusammenwirken mit sozialpädagogischen Fachkräften, aber auch mit der Polizei, gelingen. Die zwingend notwendige Erforderlichkeit, dieses Zusammenwirken stets weiter auszubauen und zu verbessern, hat sich in der letzten Zeit in den unfassbaren Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern besonders intensiv gezeigt. Durch die familiengerichtliche Zuständigkeit für die Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, für eine vorsorgende Intervention bei sozial auffälligen Jugendlichen, für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei einer wie auch immer gearteten Gefährdung ihres Wohls und für alle elterlichen Konflikte zum Sorge- und Umgangsrecht sind die Familiengerichte in vielfältiger Form auch präventiv tätig.
Über seine Arbeit und seine alle zwei Jahre stattfindende Tagung und deren jeweilige Ergebnisse informiert der Deutsche Familiengerichtstag auf seiner Homepage unter
Webseite: www.dfgt.de
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