Chancen der Prävention bei polizeilich mehrfach auffälligen Strafunmündigen
Bernd Holthusen
Deutsches Jugendinstitut
Eine kleine Anzahl von Kindern wird bereits vor dem Erreichen der Strafmündigkeitsgrenze mehrfach polizeilich auffällig – nicht nur weil sie verdächtigt werden, rechtswidrige Taten begangen zu haben, sondern z.B. auch wenn sie vermisst gemeldet werden, bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, als Opfer oder Zeuge von Straftaten oder bei Schulpflichtverletzungen. Alle diese polizeilichen Auffälligkeiten können Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung und/oder auf einen erzieherischen Bedarf sein. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass die Polizei diese Auffälligkeiten an das zuständige Jugendamt meldet, das dann prüfen kann, ob ein pädagogischer Handlungsbedarf besteht. Wie dieses Verfahren in der Praxis umgesetzt wird und wie die Kooperation von Polizei und Kinder- und Jugendhilfe hier weiter verbessert werden kann, dies war die Fragestellung einer empirischen Studie der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention am Deutschen Jugendinstitut (DJI). Mit einer zusammenführenden Aktenanalyse der polizeilichen Vorgangsverwaltung und der Jugendamtsakten wurden in einer westdeutschen Großstadt besonders schwierige Fälle mit der Zielstellung untersucht, die Verfahren der Zusammenarbeit von Polizei und Kinder- und Jugendhilfe weiter zu verbessern, um möglichst frühzeitig durch pädagogische Ansätze das Risiko späterer negativer Karrieren zu senken.
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