Neues im JGG – Stärkung der Rechte Jugendlicher?
Bernd Holthusen
Deutsches Jugendinstitut
Zu Beginn des Jahres 2020 sind zahlreiche Änderungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Kraft getreten, die einer Richtlinie der EU folgend zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren führen sollen. Die neuen Regelungen sind für alle Beteiligten des Jugendstrafverfahrens (Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht, Jugendhilfe im Strafverfahren, Polizei, Verteidigung) folgenreich, insbesondere auch für die Jugendlichen selbst: Die Fälle notwendiger Verteidigung werden erheblich ausgeweitet und der „Rechtsanwalt der ersten Stunde“ eingeführt, die Aufgaben und Verpflichtungen der Jugendhilfe im Strafverfahren erweitert, die Informationspflichten gegenüber den Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten konkretisiert und ergänzt, die audiovisuelle Vernehmung normiert und vieles andere mehr.
Wie können die neuen Regelungen, die zunächst von der Corona-Pandemie und den darauf bezogenen Maßnahmen überschattet worden sind, von den verschiedenen Verfahrensbeteiligen umgesetzt werden? Welche intendierten, aber auch nicht intendierten Folgen können eintreten? Welche weiteren Reformen des JGG sind wünschenswert? Neben der Erläuterung der neuen Regelungen werden diese Fragen im Vortrag aufgeworfen und sollen anschließend gemeinsam diskutiert werden.
Wie können die neuen Regelungen, die zunächst von der Corona-Pandemie und den darauf bezogenen Maßnahmen überschattet worden sind, von den verschiedenen Verfahrensbeteiligen umgesetzt werden? Welche intendierten, aber auch nicht intendierten Folgen können eintreten? Welche weiteren Reformen des JGG sind wünschenswert? Neben der Erläuterung der neuen Regelungen werden diese Fragen im Vortrag aufgeworfen und sollen anschließend gemeinsam diskutiert werden.
Vortrag im Rahmen des 26. Deutschen Präventionstages (Deutsch, Video) |