Infostand
Beratungsstellen für Inhaftierte, Haftentlassene und von Haft bedrohte Menschen und deren Angehörige in Nordrhein Westfalen
Informationen über die Arbeit der dreizehn vom Justizministerium NRW geförderten Beratungsstellen für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige in acht Städten des Landes Nordrhein- Westfalen.
Die Beratungsstellen bieten praktische Unterstützung zur aktiven Entlassungsvorbereitung. Angebote bei der Vollzugsgestaltung, Vollzugslockerung und dem Hafturlaub. Information zu Rechten und Pflichten im Vollzug. Begleitung bei der Haftentlassung, Angebote zur Wohnungssuche, zur Arbeitssuche und zur Existenzsicherung. Unterstützung bei Sucht- und Schuldenfragen. Angehörigenberatung und Begleitung.
Aachen/Bielefeld/Düsseldorf/Essen/Gelsenkirchen/Hagen/Köln/Münster
Täter-Opferausgleich im Erwachsenenstrafrecht
Der Täter Opfer Ausgleich hat das Ziel der Beendigung sozialer Konflikte und der Wiederherstellung von Rechtsfrieden. Ein bestehender Konflikt soll mit Unterstützung eines neutralen Vermittlers einvernehmlich geregelt werden und im Bedarfsfalle eine Wiedergutmachungsvereinbarung beinhalten. Die Belange des Opfers finden im TOA weit mehr Berücksichtigung, als dies im Rahmen eines formellen Strafverfahrens möglich ist. Das Interesse der Geschädigten an Wiedergutmachung, Schadensersatz und Genugtuung wird berücksichtigt
Informationen über die Arbeit der dreizehn vom Justizministerium NRW geförderten Beratungsstellen für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige in acht Städten des Landes Nordrhein- Westfalen.
Die Beratungsstellen bieten praktische Unterstützung zur aktiven Entlassungsvorbereitung. Angebote bei der Vollzugsgestaltung, Vollzugslockerung und dem Hafturlaub. Information zu Rechten und Pflichten im Vollzug. Begleitung bei der Haftentlassung, Angebote zur Wohnungssuche, zur Arbeitssuche und zur Existenzsicherung. Unterstützung bei Sucht- und Schuldenfragen. Angehörigenberatung und Begleitung.
Aachen/Bielefeld/Düsseldorf/Essen/Gelsenkirchen/Hagen/Köln/Münster
Täter-Opferausgleich im Erwachsenenstrafrecht
Der Täter Opfer Ausgleich hat das Ziel der Beendigung sozialer Konflikte und der Wiederherstellung von Rechtsfrieden. Ein bestehender Konflikt soll mit Unterstützung eines neutralen Vermittlers einvernehmlich geregelt werden und im Bedarfsfalle eine Wiedergutmachungsvereinbarung beinhalten. Die Belange des Opfers finden im TOA weit mehr Berücksichtigung, als dies im Rahmen eines formellen Strafverfahrens möglich ist. Das Interesse der Geschädigten an Wiedergutmachung, Schadensersatz und Genugtuung wird berücksichtigt