Standorte und Perspektiven behördlicher Ausstiegshilfe-Programme für Rechtsextremisten

Frank Buchheit
Landeskriminalamt Baden-Württemberg

Die deutschen Aussteigerprogramme folgen dem skandinavischen Vorbild und entstammen einer „Gründerzeit“ nach 2000, die als „Aufstand der Anständigen“ bekannt wurde. Neben wenigen zivilgesellschaftlichen Programmen etablierten sich in der föderalen Vielfalt mehrere behördliche Programme, die in unterschiedlichen Ressorts verortet sind (Inneres, Justiz, Soziales, etc.). Da hiermit auch unterschiedliche Auslegungen der Idee der Aussteigerprogramme verbunden sein könnten, empfahl die Innenministerkonferenz im Jahr 2003 einen regelmäßigen fachlichen Austausch. Mittlerweile liegen als ein Resultat dieses Prozesses die „Standorte und Perspektiven behördlicher Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten“ vor, die auf den Prozess des Ausstiegs, dabei verfolgte Ziele und eingesetzte Methoden ebenso eingehen wie auf Fragen der Sicherheit und Qualitätssicherung. Zusätzlich werden Anforderungen an Ressourcen entsprechender Programme benannt. Die damit formulierten Standards markieren eine Selbstpositionierung, die unter den Programmen Orientierung schafft und die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern in angrenzenden Aufgabenfeldern über Transparenz erleichtern kann. Für die Professionalisierung des Arbeitsfeldes „Deradikalisierung“ könnte das Positionspapier ebenso einen Beitrag leisten wie zu dessen Qualitätsentwicklung.
www.lka-bw.de
(Deutsch, LINK)
Datei
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/2788

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.