Qualifizierung junger Gefangener mit besonderem Förderbedarf als ökonomischer Faktor?
Jutta Hoffmann
Berufsbildungswerk Nordhessen
Mario Watz
JVA Rockenberg / Hessen
Es werden Erfahrungen aus einer vierjährigen Entwicklung (2010-2014) von Strukturen zur Ausbildung und Beratung junger Strafgefangener mit Anspruch auf besondere Förderung nach § 68 SGB IX in der JVA Rockenberg/Hessen skizziert.
Auf der Grundlage des neu entstandenen Jugendstrafvollzugsgesetzes wurde ein institutionsübergreifendes (Arbeitsagentur und Justiz) Instrumentarium zur Identifizierung von jungen Strafgefangenen mit Behinderungen entwickelt.
Ein individuelles Förderkonzept ermöglicht diesen Gefangenen die Einmündung in eine geeignete Reha-Qualifizierung in der Haft. Dieser Prozess wird durch die kontinuierliche Beratung der Arbeitsagentur in der Haft gesteuert.
So bereitet diese Qualifizierung während der Haft den nahtlosen Übergang in Anschlussmaßnahmen nach der Entlassung vor.
Mit diesen dauerhaft strukturellen Veränderungen wurde die Grundlage zur qualitativen und quantitativen Beschreibung dieses besonderen Personenkreises im Jugendvollzug gelegt.
Neben dem unbestrittenen Nutzen für den jeweiligen jungen Gefangenen stellt sich am Ende des Prozesses die Frage nach dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen.
Diese Diskussion kann sowohl unter kriminalpräventiven als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten geführt werden.
Auf der Grundlage des neu entstandenen Jugendstrafvollzugsgesetzes wurde ein institutionsübergreifendes (Arbeitsagentur und Justiz) Instrumentarium zur Identifizierung von jungen Strafgefangenen mit Behinderungen entwickelt.
Ein individuelles Förderkonzept ermöglicht diesen Gefangenen die Einmündung in eine geeignete Reha-Qualifizierung in der Haft. Dieser Prozess wird durch die kontinuierliche Beratung der Arbeitsagentur in der Haft gesteuert.
So bereitet diese Qualifizierung während der Haft den nahtlosen Übergang in Anschlussmaßnahmen nach der Entlassung vor.
Mit diesen dauerhaft strukturellen Veränderungen wurde die Grundlage zur qualitativen und quantitativen Beschreibung dieses besonderen Personenkreises im Jugendvollzug gelegt.
Neben dem unbestrittenen Nutzen für den jeweiligen jungen Gefangenen stellt sich am Ende des Prozesses die Frage nach dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen.
Diese Diskussion kann sowohl unter kriminalpräventiven als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten geführt werden.
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