Berufliches Fördermanagement im Jugendstrafvollzug

Mario Watz
JVA Rockenberg / Hessen

2006 hat das BVG die Länder angewiesen Jugendstrafvollzugsgesetze zum 1.1.2008 in Kraft zu setzen. Hier ist Hessen ein besonders guter Wurf gelungen.Neben einem inhaltlich voll auf erzieherischen Vollzug setzenden Gesetz wurden auch knapp 60 neue Stellen geschaffen um dies zu untermauern.Einmalig in Deutschland. Das Gesetz sieht eine vierwöchige Zugangszeit vor, nach der ein individueller Förderplan erstellt wird.
Die JVA Rockenberg hat in diesem Zuge eine neue Organisationseinheit geschaffen, um eine noch effektivere Erkennung der bei den Jugendlichen vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten im persönlichen und vor allem im beruflichen Bereich zu gewährleisten. Die jugendlichen Inhaftierten haben so die Möglichkeit nach der dezidierten Testdiagnostik Arbeitserprobungen durchzuführen und somit das für sie "richtige" Tätigkeitsfeld herauszufinden.
Was hat das alles mit Prävention zu tun?
Neuere Rückfalluntersuchungen belegen, dass es vor allem die Berufsausbildung und die Qualifizierung für eine solche ist, die Rückfallquoten signifikant senken können.
Die Grundlagen dafür hat die JVA Rockenberg mit der Schaffung der "Zugangs-und Projektwerkstatt" gezielt verbessert.
Also genau im Sinne des Schwerpunktthemas : Bildung – Prävention –
Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Watz

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