Zur Prävention terroristischer Angriffe auf den Bahnverkehr

Andreas Arnold
Deutsche Hochschule der Polizei
Prof. Dr. Thomas Görgen
Deutsche Hochschule der Polizei
Charlotte Nieße
Deutsche Hochschule der Polizei

Immer wieder wurden in der Vergangenheit Bahnen und Bahnhöfe Ziele terroristischer Angriffe. Der Bahnverkehr mit seiner großen Zahl an Reisenden muss nicht zuletzt aufgrund seines – etwa im Vergleich zum Flugverkehr – offenen und wenig kontrollierten Charakters auch weiterhin als attraktives Zielobjekt für terroristische Anschläge gelten.
Mitarbeitenden in Zügen und an Bahnhöfen kann beträchtliche Bedeutung beim Erkennen möglicher Gefahrensituationen und bei der professionellen Reaktion auf einschlägige Feststellungen (etwa verdächtige Gegenstände oder auffälliges Verhalten betreffend) zukommen. Derartiges präventives und gefahrenabwehrendes Handeln erfordert Schulungen des Gefahrenbewusstseins wie auch des situationsangemessenen Umgangs mit wahrgenommenen Risiken und Bedrohungen. Im Rahmen eines von der Europäischen Kommission geförderten Projekts werden für die Terrorismusprävention relevante Schulungsbedarfe bei Bahnmitarbeitenden und in angrenzenden Bereichen (Catering, Einzelhandel in Bahnhöfen etc.) erhoben und hierauf aufbauend Schulungsmodule entwickelt. Die aus Sicht der Praxis prioritären Schulungsbedarfe sind inhaltlich breit gefächert; sie werden im Rahmen des Beitrags auch im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit und Umsetzung im Rahmen von Schulungskonzepten für die verschiedenen Gruppen der Mitarbeitenden vorgestellt und diskutiert.

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/6439

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Prävention Terrorismus