Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDG)
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Auf dem UN-Gipfeltreffen vom 25. bis 27. September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs in New York die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" verabschiedet.
Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird aufbauend auf den Millenniumsentwicklungszielen (Millennium Development Goals – MDG) aus dem Jahr 2000 ein globaler Rahmen zur Beseitigung der Armut und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung bis 2030 abgesteckt. Die Agenda 2030 – die erste weltweite Vereinbarung mit einem allgemeingültigen, umfassenden Aktionsplan – enthält die nachfolgend aufgelisteten 17 ehrgeizige Ziele (in der Übersetzung der Welthungerhilfe) für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) und 169 damit verbundene Zielvorgaben:
(1) Weltweite Beendigung der Armut in allen ihren Formen.
(2) Beendigung von Hunger, Erreichung von Ernährungssicherheit und verbesserter Ernährung und Förderung nachhaltiger Landwirtschaft.
(3) Sicherstellung von gesundem Leben und Förderung des Wohlbefindens aller Menschen jeder Altersgruppe.
(4) Sicherstellung einer inklusiven und gerechten Bildung von hoher Qualität und Förderung der Möglichkeit des lebenslangen Lernens für alle.
(5) Erreichen der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung aller Frauen und Mädchen.
(6) Sicherstellen der Verfügbarkeit und des nachhaltigen Managements von Wasser und sanitärer Einrichtungen für alle.
(7) Sicherstellung des Zugangs zu erschwinglicher, zuverlässiger, nachhaltiger und moderner Energie für alle.
(8) Förderung von kontinuierlichem, inklusivem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle.
(9) Aufbau von belastbarer Infrastruktur, Förderung von inklusiver und nachhaltiger Industrialisierung und Innovation.
(10) Reduzierung der Ungleichheiten in und zwischen Ländern.
(11) Inklusive, sichere, belastbare und nachhaltige Städte und Siedlungen.
(12) Sicherstellen nachhaltiger Konsum- und Produktionsweisen.
(13) Ergreifen dringender Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandel und seiner Folgen.
(14) Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen für eine nachhaltige Entwicklung.
(15) Schutz, Wiederherstellung und Förderung der nachhaltigen Nutzung der terrestrischen Ökosysteme, nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, Bekämpfung der Wüstenbildung, Stopp und Umkehrung der Landdegradierung und Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt.
(16) Förderung friedlicher und inklusiver Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung, Ermöglichen des Zugangs zu Rechtsmitteln für alle und Aufbau von effektiven, rechenschaftspflichtigen und inklusiven Institutionen auf allen Ebenen.
(17) Stärkung der Umsetzungsmittel und Wiederbelebung der globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung.
www.praeventionstag.de