Pflegenotstand - Landes-Pflegebeauftragte als vertrauliche informelle Ombudsstellen
Prof. Dr. Arthur Kreuzer
Weißer Ring
Empfohlen wird die landesgesetzlich fundierte Einrichtung von Pflegebeauftragten. Sie sollen wie Wehr- und Datenschutzbeauftragte parlamentarisch angebunden sein und unabhängig, vertraulich, mit einem Zeugnisverweigerungsrecht versehen tätig werden. Sie sollen für Fragen, Anregungen und Beschwerden aller von der Pflege Betroffenen und ihnen Nahestehenden zur Verfügung stehen. Sie ergänzen mit vergleichsweise geringem Aufwand sinnvoll vorhandene formelle Kontrollinstitutionen. Sie wirken zugleich präventiv gegenüber Pflegemissständen und entsprechender Kriminalität.
Gründe für eine solche informelle Ombudsstelle liegen vor allem in der Brisanz der demografischen Veränderungen mit enorm zunehmendem Pflebedarf, in Pflegenotständen und immer wieder bekannt werdenden schweren Vorkommnissen, in strukturellen Bedingungen, die rechtzeitiges Einschalten offizieller Hilfe- und Kontrollstellen hemmen (z. B. dienst-, arbeits- und strafrechtliche Sanktionen bei Meldungen von Verdachtsfällen oder innerdienstliche Rücksichtnahmen), in mangelnder Vertrauensbasis für Beschwerden innerhalb von Pflegeeinrichtungen und für Anzeigen an Behörden.
Gründe für eine solche informelle Ombudsstelle liegen vor allem in der Brisanz der demografischen Veränderungen mit enorm zunehmendem Pflebedarf, in Pflegenotständen und immer wieder bekannt werdenden schweren Vorkommnissen, in strukturellen Bedingungen, die rechtzeitiges Einschalten offizieller Hilfe- und Kontrollstellen hemmen (z. B. dienst-, arbeits- und strafrechtliche Sanktionen bei Meldungen von Verdachtsfällen oder innerdienstliche Rücksichtnahmen), in mangelnder Vertrauensbasis für Beschwerden innerhalb von Pflegeeinrichtungen und für Anzeigen an Behörden.
Datei (Deutsch, PDF) |