Lücken im Ombudswesen: Polizeibeauftragte

Das Institut der Ombudsleute hat sich hierzulande bewährt als Scharnier zwischen Staat und Gesellschaft mit kriminalpräventiver Wirkung. Lücken gibt es noch bei Pflege- (dazu mein Beitrag auf dem 20. DPT) und Polizeibeauftragten. Letztere gibt es erst in wenigen Bundesländern. Sie tragen zur Transparenz, Akzeptanz und demokratischen Kontrolle von Polizeiarbeit bei. Sie sind parlamentarisch angebunden, aber unabhängig. An sie können sich Bedienstete in Polizeibehörden und Bürger wenden, und zwar vertraulich und frühzeitig, auch wenn sich ein Verdacht noch nicht konkretisieren lässt. So lassen sich beispielsweise innerdienstliche Hürden vor Beschwerden wegen befürchteter nachteiliger Rückwirkungen oder Sorgen Außenstehender wegen schwieriger Nachweise und möglicher Verleumdungsverfahren überwinden. Diskussionen um Gewalt von und gegen Polizei, „racial profiling“, extremistische Haltungen und neuestens rechtsextreme Chat-Gruppen und Netzwerke in der Polizei bestätigen die Notwendigkeit einer solchen Institution, um frühzeitig Fehlentwicklungen vorbeugen zu können. Bislang fehlen allerdings für diese Ombudsleute unverzichtbare, bundesgesetzlich zu verankernde Zeugnisverweigerungsrechte und Schweigepflichten.

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