06.08.2024

Neue EU-Drogenagentur nimmt ihre Arbeit mit erweitertem Mandat auf

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Am 02.07.2024 hat die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) in Lissabon offiziell ihre Arbeit aufgenommen und ersetzt die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA). In einer Pressemitteilung heißt es dazu u.a.: Diese Entwicklung ist das Ergebnis einer heute in Kraft tretenden Gesetzgebung, mit der das Mandat und der Name der EMCDDA geändert und die EUDA formell eingerichtet wird ( 1 ). Mit neuen Instrumenten und Kompetenzen wird die EUDA eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Reaktion der EU auf neue gesundheitliche und sicherheitspolitische Herausforderungen durch illegale Drogen spielen. 

Warum eine neue Agentur? Nach einer externen Evaluierung der EMCDDA forderte die Europäische Kommission im Januar 2022 einen breiteren und proaktiveren Aufgabenbereich für die Agentur, um ihr bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen zu helfen, die sich durch ein zunehmend komplexes Drogenphänomen und das Aufkommen neuer potenter Substanzen ergeben. Der EU-Gesetzgebungsprozess wurde im Juni 2023 abgeschlossen, womit die EMCDDA auf einen einjährigen Übergangskurs zur EUDA ging.

Neue Dienste: Das ultimative Ziel der EUDA ist es, die Abwehrbereitschaft der Europäischen Union im Drogenbereich zu stärken. Ihre Arbeit wird in vier miteinander verknüpften Dienstkategorien organisiert:

  • Antizipieren: Wir unterstützen die EU und ihre Mitgliedstaaten dabei, künftige drogenbedingte Herausforderungen und deren Folgen vorherzusehen.
  • Alarm: Ausgabe von Echtzeitwarnungen zu neuen Arzneimittelrisiken sowie Bedrohungen für Gesundheit und Sicherheit.
  • Reagieren: Wir unterstützen die EU und ihre Mitgliedstaaten dabei, ihre Reaktionen auf das Drogenphänomen zu verstärken.
  • Lernen: Förderung des EU-weiten Wissensaustauschs und Lernens für evidenzbasierte Drogenpolitiken und -interventionen.

Neue Mechanismen: Um die Bereitschaft der EU im Drogenbereich zu gewährleisten, wurden neue Mechanismen geschaffen, darunter:

  • Das Europäische Drogenwarnsystem wird Warnmeldungen ausgeben, wenn auf dem Markt schwerwiegende drogenbedingte Risiken auftreten. Es ergänzt das bestehende EU-Frühwarnsystem (EWS) für neue psychoaktive Substanzen.
  • Das Europäische Bedrohungsbewertungssystem soll die Vorbereitung der EU auf neu auftretende oder potenzielle Gesundheits- und Sicherheitsbedrohungen sowie ihre Reaktion darauf verbessern.
  • Europäisches Netzwerk forensischer und toxikologischer Laboratorien, das den Informationsaustausch über neue Trends fördert und nationale Toxikologen und forensische Drogenexperten schult.
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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