10.04.2022

Schwerwiegende Entscheidungen im Familienrecht zu Lasten von Kindern

Neue Studie belegt, wie Gerichte und Institutionen Kinder gefährden statt sie zu schützen

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Am 04.04.2022 veröffentlichte der Soziologe Dr. Wolfgang Hammer die Studie „Familienrecht in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme“. Sichtbar werden Schwachstellen in der Familiengerichtsbarkeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe:
• langjährige und multiple Verfahren größtenteils ab dem Säuglings-/Kleinkindalter,
• damit einhergehende Verhaltensauffälligkeiten und Störungen der Persönlichkeitsentwicklungen der Kinder,
• das Auflösen erfolgreicher Betreuungsmodelle,
• gerichtlich herbeigeführte Wechselmodelle,
• ad-hoc Umplatzierungen ohne Folgenabwägungen,
• problematische Inobhutnahmen ohne die gesetzlich vorgeschriebene „dringende Gefahr“ und
• die Aushebelung des Gewaltschutzes.

In Deutschland werden durchschnittlich jährlich 148.600 Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht verzeichnet. Bis zu 86.000 Kinder sind in sogenannten hochkonflikthaften Verfahren betroffen. Die Studie weist dabei ein deutliches Ost-West-Gefälle auf. Während beispielsweise Westdeutschland im Zeitraum 2010 bis 2019 einen Anstieg der Verfahren zur elterlichen Sorge von 23,6 % ausweist, beträgt der Anstieg in Ostdeutschland 53,8 %. Die Studie basiert auf Untersuchungen von mehr als 1.000 Fällen und wertet unter anderem 92 Fälle aus, die vor dem Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof anhängig waren. Es zeigt sich, dass psychische und physische Gewalt den Hintergrund bilden und es mit den Verfahren zu einer Täter-Opfer-Umkehr zu Lasten der Kinder kommen kann.

Die Studie beleuchtet auch alarmierende Hintergründe zu Kindesanhörungen und -befragungen sowie zu gerichtlich herbeigeführten Wechselmodellen. Problematische Inobhutnahmen von gesunden, sozial gut integrierten Kindern, d.h. Inobhutnahmen ohne Gefahr wie Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung, sondern wegen einer vermeintlich zu engen Mutter-Kind-Bindung, gingen in zwei Drittel der in Teil II der Studie untersuchten 692 Fälle auf haltlose Anschuldigungen zurück. Überwiegend wurde die Inobhutnahme des Kindes durchgeführt, ohne den Faktengehalt der Anschuldigungen zu prüfen.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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