17.06.2024

Prävention, Schutz und angemessene Bestrafung: EU-Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen tritt in Kraft

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Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt betreffen schätzungsweise jede dritte der 228 Millionen Frauen in der EU. Mit dem heutigen Tag treten die ersten EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Damit werden körperliche Gewalt sowie psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen in der gesamten EU sowohl offline als auch online unter Strafe gestellt, auch der Zugang der Opfer zur Justiz wird verbessert. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 14. Juni 2027 dafür Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Inhalt der EU-Vorschriften
Die Vorschriften gehen entschieden gegen geschlechtsspezifische Gewalt vor. Sie verbieten die Verstümmelung weiblicher Genitalien und Zwangsehen. Auch Formen von Cybergewalt, wie die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern (einschließlich Deepfakes), Cyberstalking, Cybermobbing (einschließlich Cyber-Flashing) und frauenfeindliche Hetze sind verboten. Das hilft insbesondere den Opfern von Cybergewalt in EU-Mitgliedstaaten, die diese Taten noch nicht unter Strafe gestellt haben.

Hintergrund
Wie in der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 dargelegt, setzt sich die Europäische Kommission für die Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ein. Am 1. Oktober 2023 wurde die Kommission Vertragspartei des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – des Übereinkommens von Istanbul. Die EU ist nun an ehrgeizige und umfassende Standards zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in den Bereichen justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und Nichtzurückweisung sowie in Bezug auf ihre öffentliche Verwaltung gebunden. Dazu gehören Finanzierungsmaßnahmen, politische und legislative Maßnahmen. Der Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul ist ein Meilenstein bei den Bemühungen der EU um die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter. Die finanziellen Verpflichtungen der EU für die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und die Reaktion auf diese Gewalt sind von durchschnittlich 91 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 282 Millionen Euro im Jahr 2022 gestiegen.

Weitere Informationen

EU-Vorschrift zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

PM vom 7. 2.2024 über die Einigung auf die EU-Richtlinie

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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