Aktuelles aus Arbeitsbereichen der Prävention (178)
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zu dem Thema
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Jeder Sechste hält Ohrfeigen in der Erziehung für angebracht
Vor 20 Jahren, am 8. November 2000, trat in Deutschland das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung in Kraft. Dieser Schritt hat dazu beigetragen, die Einstellungen zu Körperstrafen in der Erziehung zu verändern und körperliche und psychische Gewalt gegen Kinder zurückzudrängen. Doch trotz dieser positiven Entwicklung sehen viele Menschen in Deutschland körperliche Bestrafung weiter als angebracht an. So ist jeder Zweite noch immer der Auffassung, dass ein Klaps auf den Hintern noch keinem Kind geschadet habe. Jeder Sechste hält es sogar für angebracht, ein Kind zu ohrfeigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Studie der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm, von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderschutzbund. Seit der Jahrtausendwende ist der Anteil der Menschen, die Gewalt anwenden bzw. als angebracht ansehen, insgesamt gesunken. Gaben in einer Befragung aus dem Jahr 2005 noch rund drei Viertel der Befragten an, einen „Klaps auf den Hintern“ als Erziehungsmethode verwendet zu haben, hielten im Jahr 2016 nur noch 44,7 Prozent und im Jahr 2020 nur noch 42,7 Prozent diese Strafe für angebracht. Gaben im Jahr 2005 noch 53,7 Prozent der Befragten an, schon einmal eine „leichte Ohrfeige“ als Erziehungsmethode eingesetzt zu haben, hielten dies im Jahr 2016 nur noch 17 Prozent und im Jahr 2020 17,6 Prozent für angebracht. In den Jahren von 2016 bis 2020 stagnierten die Zahlen somit. Die Akzeptanz von körperlicher Bestrafung hat damit ein Plateau erreicht. Insbesondere leichtere Körperstrafen bleiben bei einem erschreckenden Teil der deutschen Bevölkerung weiter verbreitet. (Zusammenfassung der Studie) -
Tag der Kinderrechte: Jedes siebte Kind in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht
Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November steht das sichere Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen auch während der Corona-Pandemie besonders im Fokus. Bereits vor Ausbruch der Corona-Krise war in Deutschland nahezu jedes siebte Kind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dieser Anteil mit 15,0 % (2,1 Millionen) der unter 18-Jährigen im Jahr 2019 aber niedriger als in den Jahren zuvor. Im Jahr 2018 waren noch 17,3 % der Kinder und Jugendlichen einem Risiko für Armut und soziale Ausgrenzung ausgesetzt, 2010 waren es 21,7 %. Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention, die Minderjährigen in 54 Artikeln grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichert. In den Artikeln 26 und 27 ist beispielsweise das Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen verankert. Im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das Risiko für Armut und soziale Ausgrenzung für unter 18-Jährige in Deutschland mit 15 % relativ gering. Im vergangenen Jahr war der Anteil nur in Slowenien (11,7 %), Tschechien (13,0 %), Dänemark (13,2 %) und Finnland (14,3 %) niedriger. Im Durchschnitt der EU-27 war nahezu jedes vierte Kind einem Armutsrisiko ausgesetzt (22,5 %). Am höchsten war deren Anteil in den südeuropäischen Staaten Rumänien (35,8 %), Bulgarien (33,9 %), Italien (30,6 % im Jahr 2018), Griechenland (30,5 %) und Spanien (30,3 %). -
UNICEF Innocenti Report Card 13: Eine faire Chance für alle Kinder
Die Report Card 13 gibt einen Überblick über Ungleichheiten des Kindeswohls in 41 Ländern der Europäischen Union (EU) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Der Report konzentriert sich auf den Unterschied zwischen dem Wohlbefinden von Kindern am unteren Ende der Gesellschaft und jenen in der Mitte (dem „Durchschnitt”). Während sich die öffentliche Diskussion oftmals um die Konzentration von Wohlstand in den Händen weniger dreht, fragt die Studie, wie weit benachteiligte Kinder hinter den Durchschnitt im jeweiligen Land zurückbleiben. Die Report Card untersucht die Unterschiede im Kindeswohl in vier Hauptbereichen: Einkommen, Bildung, Gesundheit und persönliche Lebenszufriedenheit. -
Kosten der Gewalt gegen polizeiliche Einsatzkräfte
Das Brandenburgische Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS) hat im Oktober 2020 seine Studie "Kosten der Gewalt gegen polizeiliche Einsatzkräfte" veröffentlicht. Die Studie befasst sich mit der Schätzung der volkswirtschaftlichen Kosten, die der Gesellschaft in Deutschland direkt und in Folge von gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Polizeilichen Vollzugsbeamten (PVB) und dem sogenannten polizeilichen Gegenüber (GGÜ) entstehen. Dabei wird keine Betrachtung der Angemessenheit oder Rechtmäßigkeit gewaltsamer Handlungen vorgenommen. Die Studie beschränkt sich auf die monetäre Quantifizierung der vielfältigen Folgen von Gewaltausübung.
www.praeventionstag.de