Versorgungslücken nach Vergewaltigung schließen
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Seit 2020 ist die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen rechtlich verankert. Die vertrauliche Spurensicherung soll auch finanziert werden, wenn Betroffene keine polizeiliche Anzeige erstattet haben. Sie umfasst Dokumentation, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung der Befunde. Eine Umsetzung des Gesetzes fehlt zwei Jahre später immer noch. Leider ist im Gesetz nur die Spurensicherung geregelt. Doch auch eine traumasensible und umfassende medizinische Versorgung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt ist an vielen Orten nicht gegeben. Dazu Katharina Göpner, bff-Geschäftsführerin „Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht und verpflichtet Deutschland dazu, eine kostenfreie und flächendeckende Akutversorgung nach sexualisierter oder körperlicher Gewalt sicherzustellen, sonst ist die Gesundung von Betroffenen massiv gefährdet.“ Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) veröffentlicht ein aktuelles Forderungspapier „Versorgungslücken schließen – medizinische Behandlung nach Vergewaltigung sicherstellen“, welches von Beraterinnen aus der Praxis erarbeitet wurde und die mangelnde medizinische Versorgung nach erlebter Gewalt in den Mittelpunkt stellt.
Begleitet wird die Veröffentlichung des Papers durch eine Social-Media Aktion mit Fallgeschichten von Betroffenen. Die weiteren Fälle zeigen wie die unzulänglichen Strukturen z.B. für Frauen mit Behinderungen oder ohne Krankenversicherung massive Auswirkungen haben.
Die medizinische, rechtsmedizinische und psychosoziale Versorgung von Betroffenen müssen Hand in Hand gehen. Betroffene von Gewalt brauchen rund-um-die-Uhr gut erreichbare Versorgungsangebote mit einem traumasensiblen, diskriminierungs- und barrierefreien Ansatz.
www.praeventionstag.de
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