10.07.2022

Ferda Ataman zur neuen Antidiskriminierungsbeauftragten gewählt

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Am 7. Juli hat der Deutsche Bundestag Ferda Ataman zur Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung gewählt. Im Juni war sie vom Bundeskabinett als neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, vorgeschlagen worden. Grundlage für die Wahl durch den Bundestag sind die beschlossenen Änderungen (§ 26 Abs. 1) des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Am 12. Juli soll Ferda Ataman ihre Ernennungsurkunde von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erhalten. Ferda Ataman ist Politologin, Publizistin und Expertin für Diversität. Sie war im öffentlichen Dienst tätig, unter anderem im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen und als Referatsleiterin der ADS. Anschließend baute sie den Mediendienst Integration auf, eine wissenschaftliche Informationsplattform für Journalistinnen und Journalisten. Außerdem arbeitete Ataman als Buchautorin, Journalistin und Kolumnistin, unter anderem für Spiegel, Tagesspiegel und den Rundfunk Berlin-Brandenburg. Zuletzt gründete sie ein Beratungsunternehmen für Diversität. Parallel engagierte sich Ataman ehrenamtlich in Vereinen für mehr Vielfalt in Medien und eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft und war Mitglied im Expertenbeirat der ADS. Durch ihre publizistische Tätigkeit ist sie seit vielen Jahren eine wichtige öffentliche Stimme, wenn es um gesellschaftspolitische Themen geht. 2022 war Ataman Mitglied der 17. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten. Für ihre Arbeit und ihr ehrenamtliches Engagement erhielt sie 2019 den Julie und August Bebel Preis für innovative und emanzipatorische Beiträge zur politischen Bildung.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

  • Die ADS wurde entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien als unabhängige, nationale Gleichbehandlungsstelle der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesgleichstellungsministerium errichtet.
  • Sie berät von Diskriminierung betroffene Menschen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung. 
  • Grundlage der Arbeit ist das AGG, das vor allem im Berufsleben und  bei Geschäften des täglichen Lebens Anwendung findet, wie zum Beispiel beim Einkaufen oder bei der Wohnungssuche. Das AGG schützt vor Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Identität.
  • 2020 sind die Beratungsanfragen an die ADS um 78 Prozent gestiegen. Von 2017 bis 2020 verzeichnete die ADS insgesamt 16.415 Beratungsanfragen, die sich auf ein durch das AGG geschütztes Merkmal beziehen, etwa Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung sowie sexuelle Identität. 3757 Anfragen betrafen andere Merkmale, etwa sozialen Status, Gesundheit, Familienstand, Aufenthaltsstatus und andere.

 

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