Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (120)
Weitere News
zu dem Thema
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Aktuelles aus dem Bundestag
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Identitäre Bewegung unter Verdacht (hib 627/2018)
Zur sogenannten Identitären Bewegung in Deutschland (IBD) liegen Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen vor. Die Gruppierung werde deswegen vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt, heißt es in der Antwort (19/3913) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3668) der Fraktion Die Linke. Die IBD mit ihren rund 500 Mitgliedern gliedere sich in verschiedene Regionalgruppen und verfüge zudem bundesweit über 100 Ortsgruppen. Einzelne Mitglieder hätten einen Vorlauf in der rechtsextremen Szene. Jedoch grenze sich die IBD gegenüber dem "klassischen" Rechtsextremismus ab und suche Anhänger aus dem bürgerlichen Spektrum. Dennoch gebe es zwischen den lokalen Gruppen starke Diskrepanzen hinsichtlich der tatsächlichen Distanz zur klassischen rechten Szene und Neonazi-Gruppen. Gewalt lehne die IBD offiziell ab. Trotz des Gewaltverzichts müsse aber eine Radikalisierung einzelner Mitglieder oder Sympathisanten einkalkuliert werden. Eine Vernetzung zwischen Mitgliedern der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) und der IBD sei offensichtlich. -
24 rechte Musikveranstaltungen (hib 603/2018)
Im zweiten Quartal 2018 hat es nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden in Deutschland 24 rechtsextremistische Musikveranstaltungen gegeben. Darunter waren neun Konzerte und 15 Liederabende, wie aus der Antwort (19/3751) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3537) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Konzerte wurden den Angaben zufolge von insgesamt rund 1.000 Personen besucht. Zu sieben Liederabenden kamen insgesamt rund 500 Besucher, für die anderen acht Liederabende liegen keine Zahlen vor. Rechtsextreme Musikgruppen oder Liedermacher traten im zweiten Quartal 2018 in sechs Fällen auch im Ausland auf, darunter in Tschechien, in Italien und in der Ukraine. -
Etliche islamfeindliche Straftaten (hib 626/2018)
Die Sicherheitsbehörden haben im zweiten Quartal 2018 zahlreiche gegen den Islam oder Muslime gerichtete Aufmärsche und Straftaten registriert. So hat es 19 Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands gegeben, wie aus der Antwort (19/3917) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3687) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Ferner wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) im zweiten Quartal bislang 124 Delikte mit dem Unterthema "Islamfeindlich" gemeldet. -
Politisch links motivierte Tötungsdelikte (hib 649/2018)
Seit Anfang 2001 ist es in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung zu zwei politisch links motivierten vollendeten Tötungsdelikten gekommen. Dabei handelte es sich um je einen Fall im Jahr 2001 und im Jahr 2014, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/4058) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3746) weiter hervorgeht. Die Zahl der politisch links motivierten versuchten Tötungsdelikte im genannten Zeitraum beläuft sich der Vorlage zufolge mit Stand vom 14. August dieses Jahres auf 57. -
Linksextremistische Internet-Aktivitäten (hib 642/2018)
Über linksextremistische Aktivitäten im Internet berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4025) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3788). Danach sind das Internet und soziale Medien "wichtige Bestandteile linksextremistischer Aktivitäten und stützen unter anderem sowohl die Mobilisierung von Unterstützern und Mitgliedern des linksextremistischen Spektrums wie auch die Verbreitung linksextremistischer Ideologie beziehungsweise Weltbilder". Insbesondere seien linksextremistische Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien bei der Vorbereitung und Durchführung von temporär begrenzten Kampagnen und Aktionsfeldern ein wichtiger Baustein in der Kommunikation und Koordination. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sichten Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst im Rahmen der koordinierten Internetauswertung Internetseiten aus dem Bereich Linksextremismus. Strafrechtlich relevante Inhalte beziehungsweise gefährdungsrelevante Anhaltspunkte würden bei Feststellung an die zuständigen Dienststellen oder Ermittlungsbehörden weitergegeben, die gegebenenfalls strafprozessuale Maßnahmen einleiten. Aufrufe zur Gewalt gegen Polizisten und "politisch anders Denkende" werden auf linksextremistischen Internetseiten laut Bundesregierung regelmäßig veröffentlicht. Die Verbreitung mutmaßlich strafbarer Inhalte auf Internetseiten durch sogenanntes "Verlinken" oder einfaches Kopieren und neues "Posten" von Beiträgen mit inkriminiertem Inhalt sei " gängige Vorgehensweise bei Nutzern aus dem linksextremistischen Spektrum", heißt es ferner in der Antwort. Die zu diesem Zweck genutzten Plattformen seien den Sicherheitsbehörden bekannt und unterlägen dem täglichen Monitoring. Bei Feststellung strafrechtlich relevanter Inhalte würden auch hier "die notwendigen strafprozessualen Schritte eingeleitet". -
Linksextreme Veranstaltungen (hib 548/2018)
Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung linksextremistischer Demonstrationen oder Konzerte seit dem Jahr 2000 vor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3409) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3106) hervor. Darin hatte sich die Fraktion danach erkundigt, wie viele und welche "Demonstrationen, Gegendemonstrationen, Konzerte oder sonstige öffentliche Auftritte und Veranstaltungen Linksextremer" nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 in Deutschland stattgefunden haben. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, melden Linksextremisten auf lokaler Ebene Veranstaltungen an oder nehmen an Veranstaltungen teil, die auch von Nichtextremisten angemeldet beziehungsweise durchgeführt werden. Auch an den durch Linksextremisten angemeldeten beziehungsweise durchgeführten Veranstaltungen nehme in der Regel eine nicht unerhebliche Zahl von Nichtextremisten teil. Insofern sei eine eindeutige Zuordnung als "Demonstrationen, Gegendemonstrationen, Konzerte oder sonstige öffentliche Auftritte und Veranstaltungen Linksextremer" im Sinne der Anfrage nicht möglich. "Grundsätzlich sind für Demonstrationen und sonstige Veranstaltungen die Versammlungsbehörden der Länder zuständig", heißt es in der Antwort weiter. Dies gelte insbesondere für die Beobachtung linksextremistischer Aktivitäten auf lokaler Ebene, die den Landesämtern für Verfassungsschutz obliege. Aus diesen Gründen liege der Bundesregierung "eine Aufstellung der erfragten Veranstaltungen nicht vor".
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www.praeventionstag.de