21.07.2021

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (207)

Weitere News
zu dem Thema

  • Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) – links (Zahlen, Fakten und Hintergründe)
    Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) geht auf ihrer Webseite u.a. der Frage nach, wie der offenbar signifikante Anstieg linksextremer Straf- und Gewalttaten im Jahr 2020 zustande kommt und wie er zu verstehen ist. 

  • Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
    • Verschärfungen des Bewachungsrechts
      (hib/STO) Auswirkungen der 2016 beschlossenen Verschärfungen des Bewachungsrechts sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/31324) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30823). Danach wurde es Extremisten durch die Einführung des Bewacherregisters und die damit verbundenen rechtlichen Änderungen erschwert, im Sicherheitsgewerbe tätig zu werden. Insbesondere bei Neueinstellungen von Wachpersonen oder der Erteilung neuer Erlaubnisse an Unternehmen habe das "Instrument der (teil-)automatisierten Regelabfrage" seine Wirkung entfalten können, schreibt die Bundesregierung weiter. Erstmals würden hierbei alle zu einer Person vorliegenden Informationen der Sicherheitsbehörden - Polizei und soweit vorgegeben Verfassungsschutz - in die Beurteilung der Zuverlässigkeit gemäß Paragraf 34a der Gewerbeordnung einbezogen, um eine größtmögliche Faktengrundlage für die diesbezüglich vorgesehene Bewertung zu schaffen. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass durch das Zweite Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 29. November 2018 festgelegt worden sei, dass die 2016 beschlossenen Verschärfungen des Bewachungsrechts ab dem 1. Juni 2019 anzuwenden sind. Erkenntnisse zu den Wirkungen dieser Verschärfungen würden im Rahmen der Neuregelung des privaten Sicherheitsgewerbes berücksichtigt. "Der Erkenntnisgewinnungs- und Willensbildungsprozess der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort vom 30. Juni ferner.

    • Erkenntnisse zum Nordkreuz-Netzwerk
      (hib/STO) Erkenntnisse zum sogenannten "Nordkreuz-Netzwerk" sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/31238) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30217). Wie die Fraktion darin schrieb, "war oder ist" dieses Netzwerk "ein Zusammenschluss von rechten Polizisten, Soldaten, Reservisten und anderen". Mitglieder horteten der Fraktion zufolge Munition und Waffen und führten Listen mit linken Politikern, "die im Zuge einer Destabilisierung der öffentlichen Ordnung entführt und ermordet werden sollten". Die Bundesanwaltschaft ermittele gegen zwei Mitglieder der Gruppe. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass sie von einem Fortbestand der Gruppierung ausgehe. Nach den ihr vorliegenden Erkenntnissen verfügten mehrere Gruppenmitglieder über einen Zugang zu legalen Schusswaffen. Wie aus der Antwort zudem hervorgeht, haben die Staatsanwaltschaften der Länder aufgrund von Erkenntnissen, die im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof erlangt wurden, Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Waffengesetz sowie anderer Straftaten eingeleitet. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass die Verfassungsschutzbehörden ihre Bemühungen um die "Detektion potenzieller Netzwerke von Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden" deutlich verstärkt hätten. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, schätzt sie das Gefahrenpotenzial von Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden als besonders relevant ein. Eine rechtsextremistische Haltung stehe im deutlichen Widerspruch zu Grundprinzipien des öffentlichen Dienstes und Berufsbeamtentums, die gerade die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Verfassungstreue beinhalteten. Eine derartige ideologische Ausrichtung sei geeignet, das Vertrauen in den öffentlichen Dienst und das Ansehen staatlicher Stellen empfindlich zu beeinträchtigen. Sicherheitsbehörden seien in besonders sensiblen Aufgabenbereichen tätig, heißt es ferner in der Antwort. Ihre Bediensteten verfügten über Zugang zu Waffen und Munition, taktische und operative Kenntnisse sowie Zugang zu sensiblen Informationen und Datenbanken. Dies stelle einen besonderen Aspekt dar, was für sämtliche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität gelte. In Verbindung mit einer extremistischen Grundeinstellung könne hieraus eine Gefahr für Staat und Gesellschaft entstehen. Eine "(unmittelbare) konkrete Gefährdungslage" sei bislang jedoch nicht erkennbar.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

Bisherige News aus dem Bereich: Extremismusprävention