29.08.2021

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (209)

Weitere News
zu dem Thema

  • BKA startet "Infoportal Extremismusprävention"
    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 18.08.2021 das neue "Infoportal Extremismusprävention" freigeschaltet. Bei dem Angebot des Infoportals steht insbesondere der Serviceaspekt im Fokus. So können die Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise einen individuellen Newsletter abonnieren oder die Seite in sozialen Netzwerken teilen. Zielgruppe des Infoportals sind sowohl Fachkräfte, zum Beispiel Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Lehrerinnen und Lehrer oder Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, aber auch Betroffene und deren Angehörige, die sich über Präventionsangebote informieren möchten.

  • Radicalisation Awareness Network (RAN)
    Update 85 und Update 86 on the Activities of RAN. Together against radicalisation.

  • Zweiter Bericht der Bundesregierung über Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention
    Am 04.08.2021 hat das Bundeskabinett den "Zweiten Bericht der Bundesregierung über Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention" beschlossen. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Programme insgesamt als wirksam erwiesen haben und wichtige Beiträge zur Förderung demokratischen Handelns sowie zur gesellschaftlichen Prävention gegen Extremismus leisten.

  • Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

    • Antisemitische Straftaten im zweiten Quartal
      (hib/STO) Im zweiten Quartal 2021 sind in Deutschland mit Stand vom 29. Juli acht Menschen infolge politisch motivierter Straftaten mit antisemitischem Hintergrund leicht verletzt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/31962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31777) weiter hervorgeht, wurden dem Bundeskriminalamt für den Zeitraum von Anfang April bis Ende Juni dieses Jahres 558 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet, darunter 16 Gewalttaten. Zu diesen Straftaten wurden der Antwort zufolge bis zum genannten Stichtag insgesamt 246 Tatverdächtige ermittelt.

    • Politisch rechts motivierte Straftaten im Juni 2021
      (hib/STO) In Deutschland sind im Juni dieses Jahres 30 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31935) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31791) hervor. Danach wurden vorläufigen Zahlen zufolge für Juni 2021 mit Stand vom 9. August insgesamt 1.008 solcher Straftaten gemeldet, darunter 40 Gewalttaten. Die Zahl der zu diesen Delikten ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 575. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde ein Haftbefehl erlassen.

    • Intensive Fahndung nach rechten Straftätern
      (hib/PK) Die Polizei fahndet nach Angaben der Bundesregierung mit Hochdruck nach Straftätern aus dem rechten Spektrum, gegen die ein Haftbefehl vorliegt. Ende März 2021 bestanden bundesweit 602 noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 459 Personen, die dem politisch rechten Spektrum zuzuordnen sind, heißt es in der Antwort (19/32016) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/31382) der Linksfraktion. In einem Fall geht es den Angaben zufolge um eine terroristische Tat, in 24 Fällen um politisch motivierte Gewaltdelikte, überwiegend Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. 100 weitere Haftbefehle bestanden wegen Straftaten wie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung oder Beleidigung. In den übrigen Fällen geht es etwa um Diebstahl, Betrug oder Verkehrsdelikte.

    • Verbotener Verein Combat 18 Deutschland
      (hib/STO) Um den im Januar 2020 verbotenen rechtsextremistischen Verein „Combat 18 Deutschland“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31955) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31520). Danach gingen auf das Konto von Stanley R., der laut Grünen-Fraktion Berichten zufolge als Kassenwart einer der „Combat 18 Deutschland“-Sektionen fungierte, Überweisungen von zirka 60 Personen in unterschiedlicher Regelmäßigkeit ein. „Die unterschiedlichen Beträge und die Angaben zum Verwendungszweck lassen jedoch keine eindeutigen Rückschlüsse auf Mitgliedsbeiträge zu“, heißt es in der Antwort weiter. Auf die Frage, welche Kriterien durch die ermittelnden Stellen angewandt wurden, um zwischen Mitgliedern Unterstützern von „Combat 18 Deutschland“ zu unterscheiden, schreibt die Bundesregierung, Anwärter hätten eine praktische und theoretische Prüfung ablegen müssen, um Mitglied von „Combat 18 Deutschland“ zu werden. Kriterien für eine Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Unterstützern zum Zeitpunkt des Verbots seien zudem unter anderem eine regelmäßige Teilnahme an internen „Combat 18 Deutschland“-Treffen und eine Mitgliedschaft in „Combat 18 Deutschland“-Gruppenchats gewesen.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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