07.10.2020

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (181)

Weitere News
zu dem Thema

  • EU-Kommission will Rassismus in Europa wirksamer bekämpfen
    Die EU-Kommission hat am 18.09.2020 einen neuen EU-Aktionsplan gegen Rassismus vorgelegt. Der EU-Grundrechteagentur zufolge haben 45 Prozent der Menschen mit Abstammung aus Nordafrika, 41 Prozent der Roma und 39 Prozent der Menschen mit Abstammung aus Ländern südlich der Sahara bereits Diskriminierung erlebt. 11 Prozent der Juden hatten sich diskriminiert gefühlt, weil sie jüdisch waren. Unter anderem wird die Kommission dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften vollständig umsetzen und bei Bedarf den Rechtsrahmen weiter stärken. Dafür kommen vor allem die Bereiche infrage, die noch nicht unter die Antidiskriminierungsvorschriften fallen, wie etwa die Strafverfolgung. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente und insbesondere die im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushalts und des Instruments „Next Generation EU“ verfügbaren Mittel optimal zu nutzen. Der Aktionsplan bringt Akteure auf allen Ebenen zusammen, um Rassismus in Europa wirksamer zu bekämpfen. Dies soll unter anderem durch die Annahme nationaler Aktionspläne gegen Rassismus erfolgen.

  • Bpb-Themenblatt für den Unterricht "Antisemitismus"
    Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat in ihrer Reihe "Themenblätter im Unterricht" jetzt das Heft 123 mit dem Titel "Antisemitismus" veröffentlicht. "Der Hass auf Jüdinnen und Juden ist so alt wie aktuell. Mit dem Anschlag auf die Synagoge von Halle 2019 erreichte er einen neuen Höhepunkt. Umfragen belegen, dass Antisemitismus in Deutschland weit verbreitet ist. Wie erkennt man antisemitische Denkmuster und wie kann ihnen begegnet werden?"

  • OECD-Studie zu terroristischen, gewalttätigen und extremistischen Inhalten bei den 50 weltweit führenden Online-Diensten
    Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung terroristischer und gewalttätiger extremistischer Inhalte (TVEC) in den 50 weltweit führenden Online-Diensten zum Austausch von Inhalten, wobei der Schwerpunkt auf Transparenz liegt. Er stellt fest, dass nur fünf der 50 Dienste Transparenzberichte speziell über TVEC herausgeben, und diese fünf Dienste verfolgen in ihren Berichten unterschiedliche Ansätze. Diese Dienste verwenden unterschiedliche Definitionen von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus, melden unterschiedliche Arten von Informationen, verwenden unterschiedliche Mess- und Schätzmethoden und geben Berichte mit unterschiedlicher Häufigkeit und zu unterschiedlichen Zeitplänen heraus. 

  • Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

    • Bekämpfung des Antisemitismus
      (hib/STO) Als Unterrichtung (19/22389) liegt der "Bericht der Bundesregierung über den Umsetzungsstand und die Bewertung der Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus" (19/22389) vor. Er zeigt den Autoren zufolge, "dass die Bekämpfung des Antisemitismus unverändert eine zentrale Aufgabe sowohl für die Politik, für die Sicherheitsbehörden und die weiteren staatlichen Institutionen als auch für die ganze Gesellschaft bleibt". Antisemitismus finde in extremistischen Einstellungen seinen Nährboden und stehe in einer Reihe mit Rassismus und anderen menschenfeindlichen Einstellungen, heißt es im Fazit des knapp 50-seitigen Berichts weiter. Anderseits finde er sich auch in der "Mitte" der Gesellschaft. Dies sei für die Bekämpfung dieses Phänomens eine zusätzliche Herausforderung, "die das enge Zusammenwirken zwischen den staatlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen in besonderer Weise fordert". Zugleich wird in der Vorlage darauf verwiesen, dass das Kabinett am 18. März 2020 die Einrichtung eines Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen habe. Im Fokus seiner Tätigkeit stehe, gemeinsam mit Vertretern der Zivilgesellschaft, Migrantenorganisationen und der Wissenschaft "weitere konkrete auch präventive Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu erarbeiten". Wie aus dem Bericht ferner hervorgeht, plant der Kabinettsausschuss, dem Bundestag im kommenden Frühjahr weitere Vorschläge zu Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus vorzulegen.

    • Politisch rechts motivierte Straftaten
      (hib/STO) In Deutschland sind im Juli dieses Jahres 22 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/22172) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21812) hervor. Danach wurden vorläufigen Zahlen zufolge für Juli 2020 insgesamt 1.149 solcher Straftaten gemeldet, darunter 39 Gewalttaten. Die Zahl der zu diesen Delikten ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 628. Acht Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde kein Haftbefehl erlassen.

    • DB-Kräfte mit extremistischem Hintergrund
      (hib/STO) Im Sicherheitsbereich der Deutschen Bahn AG (DB AG) Beschäftigte mit extremistischem Hintergrund sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/22282) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21901). Danach sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Stand vom 9. September 2020 "wenige Einzelfälle bekannt, in denen Personen aus dem islamistischen Spektrum bei der DB Sicherheit GmbH beschäftigt sind oder waren". Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind in der Vergangenheit in wenigen Einzelfällen Hinweise auf Beschäftigungsverhältnisse von Angehörigen der islamistischen Szene bei der Deutschen Bahn AG oder hiermit verbundenen Unternehmen aus dem Sicherheitsbereich bekannt geworden. Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Informationen bestanden diese Beschäftigungsverhältnisse den Angaben zufolge jedoch bereits nicht mehr beziehungsweise wurden umgehend durch den Arbeitgeber beendet. Zur Frage, ob es seit 2015 Fälle gab, in denen bei Beschäftigten im Sicherheitsbereich der DB "ein anderer extremistischer Hintergrund als ein islamistischer festgestellt wurde", führt die Bundesregierung aus, dass dem BfV ein Fall mit rechtsextremistischem Hintergrund bekannt sei. Darüber hinaus seien dem BfV "wenige Einzelfälle von nicht islamistischen Ausländerextremisten bekannt, die bei der Deutschen Bahn beschäftigt sind". Ob diese im Sicherheitsbereich der DB beschäftigt sind, sei nicht bekannt. Wie die Bundesregierung ferner darlegt, werden Mitarbeiter der DB Sicherheit GmbH in relevanten und herausgehobenen Managementfunktionen der Zentrale sowie der Regionalbereiche systematisch im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV) einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Für alle Mitarbeiter im operativen Dienst der DB Sicherheit GmbH sowie für Mitarbeiter von Nachunternehmen, die im Bereich der DB AG tätig werden, gelten laut Vorlage "die Anforderungen des Paragrafen 34a der Gewerbeordnung". Der Antwort zufolge unterliegt die DB AG dem "vorbeugenden personellen Sabotageschutz" und hat einen Sabotageschutzbeauftragten. Ziel des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes sei es, "potenzielle Saboteure als sogenannte Innentäter mittels Personenüberprüfungen von sicherheitsempfindlichen Stellen in den Leitstellen des DB Konzerns fernzuhalten".

    • 2018 mehr Auskunftsverlangen
      (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2018 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (19/22388) hervor. Danach dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen. Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2018 insgesamt 78 Auskunftsverlangen (2017: 74) durchgeführt, "von denen 153 Personen betroffen waren (98 Hauptbetroffene, 56 Nebenbetroffene), sowie 32 IMSI-Catcher-Einsätze mit 45 betroffenen Personen (45 Hauptbetroffene)". Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren sei der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich gewesen. Im Vergleich zum Jahr 2017 hat sich die Anzahl der Maßnahmen insgesamt von 105 auf 110 erhöht, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Nach 227 Personen im Vorjahr seien im Berichtsjahr 2018 von den Maßnahmen 199 Personen betroffen gewesen.

    • Zahl der Gefährder
      (hib/STO) In Deutschland sind laut Bundesregierung mit Stand vom 1. September dieses Jahres im Bereich der politisch links motivierten Kriminalität fünf Personen als Gefährder eingestuft gewesen und im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität 72 Personen. Im Phänomenbereich "religiöse Ideologie" waren zum genannten Stichtag 627 Personen als Gefährder eingestuft, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/22656) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21997) weiter hervorgeht.

    • Mit Bundesprogramm geförderte Projekte
      (hib/STO) Über Förderungen im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22421) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21907). Danach wurden in der ersten Förderperiode des Programms in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt 457 Projekte gefördert, von denen 51 von Migrantenorganisationen durchgeführt worden sind. "Die hier aufgeführten Projekte umfassen Modellprojektvorhaben in den Programmbereichen C-J des Bundesprogramms ,Demokratie leben!' einschließlich Begleit- und Sonderprojekte", schreibt die Bundesregierung weiter. Im ersten Jahr der zweiten Förderperiode von 2020 bis 2024 konnten den Angaben zufolge bislang 189 Projekte in die Förderung aufgenommen werden, von denen wiederum 35 von Migrantenorganisationen verantwortet werden. "Die aufgeführten Projekte umfassen die Handlungsbereiche Bund und Modellprojekte sowie Begleit- und Sonderprojekte", heißt es ferner in der Antwort.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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