06.11.2019

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (155)

Weitere News
zu dem Thema

  • Bundesregierung (www)
    Kabinett beschließt Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. In einer Presseinformation heißt es u.a.: "Hass, Rechtsextremismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit haben keinen Platz in Deutschland. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, unsere freiheitliche Demokratie dagegen zu verteidigen. Dazu hat das Bundeskabinett ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen." 

  • Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
    Antisemitismus in der Schule. Grundannahmen für die schulische Präventionsarbeit. "Auf einen Punkt gebracht: Schulische Akteure tragen eine Verantwortung daran, Antisemitismus zu bekämpfen, und benötigen Strategien, die auf längere Sicht wirken. Doch dafür fehlt teilweise auch die Motivation: Wenn man sich des Themas nur anlassbezogen und sporadisch, beispielsweise in einer Projektwoche, annimmt, kann man Diskussionen über die Frage vermeiden, ob einzelne Kolleginnen und Kollegen im eigenen Lehrkörper antisemitische Einstellungen haben, ob es Schülerinnen und Schüler gibt, bei denen Antisemitismus ein manifestes Problem darstellt, das nicht mehr pädagogisch gelöst werden kann oder auch, ob Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien überhaupt den Ansprüchen genügen, um mittel- und langfristig eine Minimierung von Antisemitismus herbeizuführen (vgl. hierzu ausführlich: Salzborn/Kurth 2019). Vor diesem Hintergrund sollen an dieser Stelle einige grundlegende Überlegungen vorgestellt werden, die zentral für jede Form der Aufklärungs-, Bildungs- und Präventionsarbeit gegen Antisemitismus im schulischen Kontext sind, also direkt und unmittelbar dauerhaft in jede schulische Alltagssituation einfließen können."

  • Aktuelles aus dem Bundestag: Erfassung rechtsextremer Konzerte
    (hib/STO) Über Kriterien bei der Erfassung rechtsextremer Musikveranstaltungen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13233) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12811). Danach bewerten die Verfassungsschutzbehörden eine Musikveranstaltung als rechtsextremistisch, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehören laut Vorlage der Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band beziehungsweise eines Liedermachers, die Szeneöffentlichkeit, der Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte beziehungsweise die "Feststellung rechtsextremistischer Aktivitäten der Interpreten anlässlich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte)" sowie die Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Dabei ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Mindestvoraussetzung seien der szeneöffentliche Live-Auftritt sowie "Indizien für rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschlägiger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben können". Zu berücksichtigen seien bei der Würdigung die Gesamtumstände der Veranstaltung wie etwa der Ablauf, die Liedtexte, der Teilnehmerkreis, das Verhalten der Organisatoren, Bands und Teilnehmer und der Vertrieb rechtsextremistischer Tonträger und Devotionalien.

  • Europäische Kommission (EK)
    Cybersicherheit und Terrorismusbekämpfung: EU-Kommission sieht weiteren Handlungsbedarf. Der am 30.10.2019 vorgelegte Bericht gibt einen Überblick über die Fortschritte bei den prioritären Legislativvorhaben in diesem Bereich sowie bei den jüngsten Initiativen zur Gewährleistung der Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowohl off- als auch online. Der Bericht konzentriert sich insbesondere auf: Terroristische Inhalte im Internet – Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch terroristische Inhalte im Internet fordert die Kommission sowohl das Europäische Parlament als auch den Rat auf, bis Ende 2019 eine Einigung zu den vorgeschlagenen Rechtsakten zu erzielen. Parallel dazu wurden die Arbeiten durch freiwillige Partnerschaften mit Online-Plattformen vorangebracht, wobei die Teilnehmer des EU-Internet-Forums sich zu einem EU-Krisenprotokoll verpflichtet haben – einem schnellen Eingreifmechanismus, der die virale Verbreitung terroristischer und extremistischer Gewaltinhalte im Internet eindämmen soll. Verbesserter Informationsaustausch – Die Mitgliedstaaten tauschen mehr Informationen aus als je zuvor, was insbesondere der Unterstützung durch EU-Agenturen wie Europol zu verdanken ist. Um verbleibende Informationslücken und Schlupflöcher zu schließen, müssen die Sicherheitsinformationssysteme der EU jedoch miteinander kommunizieren können. Aus diesem Grund hat die Kommission die Umsetzung der Vorschläge zur Interoperabilität bis 2020 zu ihrer obersten Priorität im Bereich Sicherheit erklärt. Darüber hinaus ruft die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, zügig eine Einigung zu allen Legislativvorschlägen zu Sicherheitsinformationssystemen zu erzielen, so auch zur technischen Umsetzung von ETIAS und zum gestärkten Visa-Informationssystem. Cybersicherheit – Die EU hat ihre Fähigkeit zur Abwehr von Cyberangriffen deutlich verbessert und arbeitet nun daran, die Cybersicherheit von 5G-Netzen sicherzustellen. Im Anschluss an die EU-weit koordinierte Risikobewertung sollten die Mitgliedstaaten sich nun bis zum 31. Dezember auf eine Reihe risikomindernder Maßnahmen verständigen. Desinformation – Auch hat die EU mithilfe des Verhaltenskodexes für die Selbstregulierung im Bereich Desinformation vom Oktober 2018 ihre Bemühungen um Bekämpfung von Desinformation und zum Schutz der Integrität von Wahlen fortgesetzt. Ein Jahr danach wurden von den Unterzeichnern zwar einige hilfreiche Anstrengungen unternommen, sind aber mehr Maßnahmen seitens der Online-Plattformen erforderlich, insbesondere wenn es darum geht, den Verbrauchern und der Forschungsgemeinschaft größere Handlungsmöglichkeiten zu verschaffen. Durchsetzung der EU-Vorschriften im Sicherheitsbereich – Eine Reihe zentraler EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Terrorismus und Cyberkriminalität wurden noch nicht von allen Mitgliedstaaten voll umgesetzt. Hierzu zählen prioritäre Dossiers wie der Austausch von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) und die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Nur 13 Mitgliedstaaten wenden die EU-Vorschriften zur Einschränkung des Zugangs zu Feuerwaffen an, und 21 Mitgliedstaaten müssen die Geldwäschebestimmungen noch in nationales Recht umsetzen. Zudem werden die EU-Vorschriften zur Einstufung des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Straftatbestand von 23 Mitgliedstaaten noch immer nicht durchgesetzt und halten 4 Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften zum Schutz vor Angriffen auf Informationssysteme nicht ein. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die vollumfängliche Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit zu gewährleisten. Zusammenarbeit mit dem westlichen Balkan im Bereich Sicherheit – Am 9. Oktober hat die Kommission im Anschluss an den Gemeinsamen Aktionsplan mit Albanien und Nordmazedonien Vereinbarungen zur Terrorismusbekämpfung unterzeichnet. Am 7. Oktober hat die EU zudem mit Montenegro eine Vereinbarung über Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache beim Grenzmanagement unterzeichnet.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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