22.03.2022

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz behinderter Menschen bei einer pandemiebedingten Triage

Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in der Rubrik "Aktueller Begriff"
"Mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen, um im Fall einer Triage jede Benachteiligung wegen einer Behinderung hinreichend wirksam zu verhindern. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht eine Handlungspflicht des Gesetzgebers festgestellt, die sich aus dem Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (GG) ergebe. Mit Triage ist die Situation gemeint, in der intensivmedizinische Ressourcen nicht für alle Behandlungsbedürftigen ausreichen und daher über deren Verteilung entschieden werden muss." Quelle: WD
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