Regierung gibt Auskunft über Corona-Hilfen
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(hib/EMU) In tabellarischer Form gibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/3106) Auskunft über die „Vergabe und Vermittlung von Corona-Hilfen durch die verschiedenen Bankensäulen“, nach denen die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/2915) gefragt hatte. Die Abgeordneten wollten wissen, „wie viele Anträge den in den drei Programmlinien KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit und KfW-Schnellkredit 2020 jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gestellt wurden“.
Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort mit, dass die Auswertung zum aktuellsten bekannten Stand (5. August 2022) nach Bundesländern und Wirtschaftszweigen erfolgt sei. Eine darüberhinausgehende Darstellung sei nicht möglich, heißt es, da nicht alle erforderlichen Daten in strukturierter Form vorlägen.
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