06.04.2024

Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

Über die Arbeit der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im Bundeskriminalamt (BKA) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10786) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/(10559). Danach übermitteln Kooperationspartner der Meldestelle potentiell strafrechtlich relevante Hinweise, die ihnen von Bürgern gemeldet oder selbst erhoben wurden. 

Sämtliche Meldungen der Kooperationspartner werden bei der ZMI BKA einer strafrechtlichen Erstbewertung unterzogen, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Bei nicht eindeutigen Sachverhalten erfolge die strafrechtliche Bewertung in Abstimmung mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft Köln. Ausschließlich bei als strafrechtlich relevant bewerteten Meldungen treffe die ZMI BKA weitere Maßnahmen zur Feststellung der örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörde. 

Sämtliche Vorgänge, die von der ZMI BKA als nicht strafrechtlich relevant bewertet werden, werden den Angaben zufolge zur Prüfung und Entscheidung einer justiziellen Einstellung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität, vorgelegt.

Im Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 29. Februar 2024 wurden der ZMI BKA von ihren Kooperationspartnern laut Vorlage insgesamt rund 20.900 Meldungen übermittelt. Abschließend bearbeitet worden seien in diesem Zeitraum knapp 19.300 Meldungen. Davon seien 16.036 Meldungen (83 Prozent) als strafrechtlich relevant eingestuft worden. In rund 88 Prozent der abschließend bearbeiteten strafrechtlich relevanten Fälle habe die ZMI BKA entweder eine örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde in einem Bundesland (zirka 75 Prozent) oder einen möglichen Aufenthaltsort des mutmaßlichen Verfassers im Ausland (zirka 13 Prozent) feststellen können.

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