16.12.2024

Nationaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen

Bundesregierung beschließt Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung und zum Schutz von Betroffenen.

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Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen und eine besonders menschenverachtende Form der Kriminalität. Deshalb hat die Bundesregierung heute den ersten Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) verabschiedet. Erstmalig werden bewährte und neue Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung, nationale und internationale Kooperation in einem Aktionsplan gebündelt. Der Nationale Aktionsplan ist ein Wegweiser für die gemeinsame Bekämpfung des Menschenhandels in all seinen Formen – von sexueller Ausbeutung bis hin zur Arbeitsausbeutung.

Der Nationale Aktionsplan sieht vor:

  • Umfassender Schutz für Betroffene: Die Bundesregierung prüft genau, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um Betroffene bes­ser zu schützen. Besonders die spezifische Vulnerabilität von Frauen und Mädchen für sexuelle Ausbeutungsformen wie auch von Jugendlichen und Kindern wird im Aktionsplan adressiert, etwa durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie durch den Ausbau bestehender Strukturen.
  • Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteu­ren wird weiter gestärkt, um den Kampf gegen Menschenhandel effektiver zu gestalten. Das gilt insbesondere auch für die Gefahren des Menschenhandels online.
  • Verbesserte Datenlage: Der Nationale Aktionsplan sieht vor, die vorliegenden Informationen zu Menschenhandel systema­tisch zu verbessern, um gezieltere Maßnahmen zu entwickeln und die Situation der Betroffenen besser zu verstehen.
  • Austausch im Bereich der Strafverfolgung vertiefen: Der Nationale Aktionsplan sieht eine Intensivierung der bestehenden nationalen und internationalen Kooperationen und Netzwerke der Strafverfolgungsbehörden vor, um den agierenden Täterstrukturen entgegenzutreten.
  • Kenntnisse der Ermittlungsbehörden weiter ausbauen: Im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA werden fortlaufend Datenerhebungen und Analysen durchgeführt, um neue Phänomene und etwaige Handlungsbedarfe frühzeitig identi­fizieren zu können.
  • Digitalisierung fokussieren: Bestehende Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels werden weiterentwickelt und sofern notwendig angepasst, um der zunehmenden Bedeutung der Online-Dimension im Bereich des Phänomens Menschenhandel Rechnung zu tragen.
  • Straftatbestände anpassen: Der NAP sieht eine Anpassung der Straftatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels an die geänderte EU-Richtlinie vor. Vorgesehen ist zudem eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls weitere Anpassung dieser Straftatbestände unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen.

Die Bundesregierung setzt mit dem Nationalen Aktionsplan auf erfolgreiche bisherige Maßnahmen auf und ergänzt sie um neue, notwendige Schritte. Der Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel wird ab sofort sukzessiv umgesetzt. In vier Jahren soll er aktualisiert werden, um auf Entwicklungen und neue Erkenntnisse flexibel reagieren zu können.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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