Mit Gesundheitsforschung Volkskrankheiten bekämpfen
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(hib/CHA) Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit der „Einführung einer Publikationspflicht für Forschungsvorhaben, die Daten ohne Einwilligung im öffentlichen Interesse verarbeiten“. Das geht aus einer Antwort (20/8932) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8542) der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Ein vorliegender Gesetzentwurf zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) sehe eine solche Publikationspflicht binnen 24 Monaten nach Abschluss des Forschungsvorhabens bereits vor. Mit dem Gesetz solle die Transparenz über Forschungsvorhaben erhöht und die Weiternutzung von Forschungsergebnissen ermöglicht werden. Eine Sanktionierung bei Verletzung der Publikationspflicht sei im GDNG-Entwurf jedoch nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort weiter.
Die Bundesregierung betont in der Antwort zudem, dass die Bekämpfung von Volkskrankheiten weiterhin ein wichtiges Ziel sei. Ein besonderer Schwerpunkt liege auf der Vorbeugung und Behandlung von Krebs und psychischen Erkrankungen. Um die Volkskrankheiten zu bekämpfen, fördere die Bundesregierung unter anderem die Gesundheitsforschung. So beispielsweise das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit, das sich derzeit in der Aufbauphase befindet.
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