Regierung: Geförderte Projekte sind ans Grundgesetz gebunden
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(hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Beschäftigung linksextremistischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Amadeu Antonio Stiftung vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/5473) auf eine Kleine Anfrage (20/5213) der AfD-Fraktion. Diese hatte darin konkret nach einem „mutmaßlich linksextremen“ Mitarbeiter eines Projektes dieser vom Familienministerium geförderten Stiftung gefragt und auf ein Urteil eines österreichischen Gerichtes verwiesen, wonach dieser Mitarbeiter der linksextremistischen Szene zugeordnet wird. Die Bundesregierung kommentiert in der Antwort einzelne Äußerungen dieses Mannes in den sozialen Netzwerken nicht und verweist auf die Kompetenz des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hinsichtlich der Feststellung extremistischer Bestrebungen bei Personen oder Personenzusammenschlüssen.
Im Übrigen hätten die geförderten Träger eine Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung, die in einem Begleitschreiben als Bestandteil des Zuwendungsbescheids dargelegt ist. „Jeder Verstoß hiergegen eröffnet die rechtliche Möglichkeit, Fördermittel, die an extremistische Organisationen geflossen sind, zurückzufordern“, schreibt die Bundesregierung weiter.
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