17.12.2022

Bundeskabinett beschließt Entwurf des Demokratiefördergesetzes

Bund erhält gesetzlichen Auftrag zur Demokratieförderung und Extremismusprävention

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Das Bundeskabinett hat am 14.12.2022 den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) beschlossen.

Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die verlässliche und bedarfsorientierte Förderung von Projekten zur Förderung der Demokratie und zur Stärkung von gesellschaftlicher Vielfalt, zur Extremismusprävention und zur politischen Bildung. So erhalten zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen für ihre Arbeit mehr Planungssicherheit. Der Bund erhält erstmals eine gesetzliche Grundlage, um eigene Maßnahmen durchzuführen und zivilgesellschaftliche Projekte im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu unterstützen.

Die wichtigsten Inhalte des Demokratiefördergesetzes:

  • Schaffung eines gesetzlichen Auftrags für den Bund, um zivilgesellschaftliches Engagement und politische Bildung in seiner Qualität zu erhalten und zu stärken. Damit soll der Bund sowohl zivilgesellschaftliche Maßnahmen fördern als auch eigene Maßnahmen durchführen können. Bislang gibt es kein Gesetz, das speziell für diese Arbeit einen rechtlichen und verbindlichen Rahmen vorgibt.
  • Durch das Gesetz können Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter gefördert werden als bisher.
  • Das Gesetz sichert die Finanzierung der Maßnahmen nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes ab.
  • Die nach dem Demokratiefördergesetz geförderten Programme und vergleichbare Maßnahmen sollen weiterhin wissenschaftlich begleitet werden, um sie auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen.
  • Um Transparenz zu erhöhen und qualitative Weiterentwicklung sicherzustellen, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einmal pro Wahlperiode einen Bericht über die Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen vorlegen.
Ein Service des deutschen Präventionstages.
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