15.06.2024

Förderungsvoraussetzung bei „Demokratie leben!“-Programm

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Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ kann eine Förderung nur erfolgen, wenn die Zuwendungsempfänger verpflichtend auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Jeder Zuwendungsbescheid enthält eine rechtlich verbindliche Auflage, nach der der jeweilige Zuwendungsempfänger die erhaltenen Mittel zweckgebunden und nur entsprechend der geltenden Förderrichtlinie verwenden darf. Die Förderrichtlinie schreibt unter anderem vor, dass Fördermittel nur für Aktivitäten verwendet werden dürfen, die mit den Zielen des Grundgesetzes in Einklang stehen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11454) auf eine Kleine Anfrage (20/11223) der AfD-Fraktion.
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