18.01.2025

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

439.465 wohnungslose Menschen gemeldet
(hib/HLE) Am 31. Januar 2024 waren 439.465 wohnungslose Personen untergebracht. Darunter seien 176.005 Personen unter 25 Jahre alt gewesen, teilt die Bundesregierung in der Antwort (20/14184) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13889) unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes mit. Das entspreche einem Anteil von rund 40 Prozent. In der Antwort werden der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit sowie mehrere Programme dargestellt, mit denen neue Wohnformen zur Unterbringung erprobt werden. Zur Schaffung gesicherter Wohnverhältnisse kommen nach Angaben der Regierung betreutes Einzelwohnen, Wohngemeinschaften, intensivpädagogische Wohngruppen, Jugendwohnheime, aber auch die Rückkehr in familiäre Wohnverhältnisse in Betracht.

Rechtsanspruch für Gewaltopfer
(hib/CHE) Die Bundesregierung will Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt besser unterstützen. Sie hat deshalb einen Entwurf eines Gesetzes (20/14342) für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorgelegt, auf das verschiedene Verbände schon länger gedrungen hatten. Einen gleichlautenden Entwurf hatten im Dezember bereits die Fraktionen von SPD und Grünen vorgelegt. Die Regierung bezieht sich in dem Entwurf auf aktuelle Zahlen: „In Deutschland werden laut Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes (Berichtsjahr 2023) jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, das heißt von strafbaren Gewalthandlungen durch ihren aktuellen oder früheren Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist nahezu jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben. Das 'Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten' des Bundeskriminalamtes des weist für das Jahr 2023 insgesamt 938 Frauen und Mädchen als Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aus.“ mehr

Gesetzentwurf für inklusive Kinder und Jugendhilfe
(hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14343) zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) vorgelegt. Sie bezieht sich darin auf Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention, nach denen auch das Sozialleistungssystem, in dem Fall das SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), das die Kinder- und Jugendhilfe regelt, auf die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein soll. „Dies impliziert eine Umgestaltung des Leistungssystems des SGB VIII dahingehend, dass eine individuelle, ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht wird, ohne dabei an die Kategorisierung von Kindern und Jugendlichen danach, ob und welche Behinderungen vorliegen, anzuknüpfen“, heißt es im Entwurf. Anfang Dezember hatten bereits die Fraktionen von SPD und Grünen einen gleichlautenden Entwurf vorgelegt. Der Forderungskatalog bezieht sich unter anderem auf Regelungen der Leistungserbringung, das System der Verfahrenslotsen und die Kostenheranziehung. Für damit verbundene Umstellungsprozesse bei örtlichen Trägern soll den Ländern eine längere Übergangsfrist eingeräumt werden.

Erwerbsunfähig wegen psychischer Erkrankung
(hib/CHE) Die Zahl der Fälle von Erwerbsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen ist 2023 gegenüber 2020 leicht gesunken. Sie lag bei rund 68.700, im Jahr 2020 waren es noch knapp 73.000 Fälle. Das geht aus einer Antwort (20/14358) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13815) der Gruppe Die Linke hervor. Anhand der dort genannten Zahlen wird ferner deutlich, dass psychische Erkrankungen 2023, wie auch in den Jahren zuvor, hauptverantwortlich für eine Erwerbsunfähigkeit sind, 41 Prozent der Neuzugänge in die Erwerbsunfähigkeitsrente gehen auf diese Diagnose zurück.

Hilfe für Gewaltopfer: Bundesrat unterstützt Rechtsanspruch
(hib/CHE) Der Bundesrat befürwortet das Ziel der Bundesregierung, ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen und den Zugang zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person durch einen Rechtsanspruch abzusichern. Das betont die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf (20/14342) der Bundesregierung für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, die nun als Unterrichtung (20/14437) durch vorliegt. Dennoch hat der Bundesrat einige Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf formuliert. „Es ist nicht umsetzbar, in jeder Kommune eine 'zuständige Stelle' einzurichten beziehungsweise zu benennen, die sich um die Aufnahme einer gewaltbetroffenen Person kümmert, die keinen Schutzplatz erhalten hat. Es sollte den Ländern überlassen werden, wie sie in einem solchen Fall verfahren und welche Strukturen sie etablieren“, schreibt der Bundesrat unter anderem. Er betont aber gleichzeitig, dass er die Notwendigkeit anerkenne, Strukturen zu schaffen, an die sich betroffene Personen in einem solchen Fall wenden können. Außerdem fordert die Länderkammer, dass sich der Bund dauerhaft, und nicht nur bis 2036, wie bisher im Entwurf vorgesehen, an der Finanzierung zum Aufbau der Hilfestrukturen beteiligt.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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