28.09.2024

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

17. Kinder- und Jugendbericht vorgelegt
(hib/STO) Als Unterrichtung liegt der jüngste „Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe“ einschließlich der entsprechenden Stellungnahme der Bundesregierung (20/12900) vor. Ein solcher Bericht ist dem Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode vorzulegen. Beim jetzigen 17. „Kinder- und Jugendbericht“ handelt es sich laut Bundesregierung um einen sogenannten Gesamtbericht, der sich wie jeder dritte dieser Berichte „mit der Lage junger Menschen und den Bestrebungen, Leistungen und der Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe zu befassen“ hat. An seiner Erstellung, mit der die Bundesregierung eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt hatte, wurden den Angaben zufolge knapp 5.400 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren zu verschiedenen Fragestellungen beteiligt. 

Zahl rechtsextremistisch genutzter Immobilien
(hib/STO) Die Zahl rechtsextremistisch genutzter Immobilien in Deutschland ist nach Kenntnis der Bundesregierung von 136 im Jahr 2017 auf 225 im Jahr 2023 gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/12877) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktioon (20/12446) hervor. Danach wird seit 2017 auf Grundlage einer einheitlichen Definition im Verfassungsschutzverbund eine Liste der rechtsextremistisch genutzten Immobilien geführt und einmal jährlich abgestimmt. Anders als im Phänomenbereich Rechtsextremismus erfolgt der Antwort zufolge für die Phänomenbereiche Linksextremismus und Islamismus keine umfassende und fortlaufende, im Verfassungsschutzverbund abgestimmte einheitliche Erfassung und Auflistung zu Eigentum, Besitz oder Nutzung von Immobilien. Grundsätzlich biete eine solche gesamtheitliche Auflistung für den Bereich Linksextremismus im Verhältnis zum Erhebungsaufwand nur einen eingeschränkten Mehrwert für die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), führt die Bundesregierung dazu aus. Neben der Erfassung einzelner Immobilien, beispielsweise als islamistisches oder linksextremistisches Szeneobjekt, erfolge die Erfassung von Immobilien bei Relevanz im konkreten Einzelfall vielmehr immer im Rahmen der Bearbeitung von linksextremistischen und islamistischen Personen oder Organisationen.

Anhörung zu Gesetzentwurf zur Terrorbekämpfung
(hib/SCR) Der Rechtsausschuss befasst sich am Montag, 23. September 2024, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung. Konkret geht es um den Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung (20/11848). Die acht benannten Sachverständigen werden ab 13 Uhr Stellung zu der Vorlage nehmen. Laut Entwurf soll das Terrorismusstrafrecht an EU-Vorgaben angepasst werden. Hintergrund ist eine Rüge der EU, dass die Vorgaben im deutschen Recht nicht ausreichend umgesetzt worden seien. „Mit dem Gesetzentwurf werden diese Rügen - soweit sie nachvollziehbar erscheinen - unter Wahrung der deutschen Strafrechtssystematik ausgeräumt“, heißt es im Entwurf. Konkret sind Änderungen vor allem in den Paragrafen 89a („Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“) und 89c („Terrorismusfinanzierung“) geplant. In seiner Stellungnahme (20/12612) fordert der Bundesrat von der Bundesregierung unter anderem, einen Straftatbestand der „leichtfertigen Terrorismusfinanzierung“ in den Entwurf aufzunehmen. Die Länderkammer argumentiert zur Begründung, dass die Strafverfolgung bei der Terrorismusfinanzierung regelmäßig am Nachweis des subjektiven Tatbestandes scheitere. „Für die effektive und erfolgreiche Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erscheint es aus den praktischen Erfahrungen unerlässlich, die leichtfertige Tathandlung unter Strafe zu stellen“, meint der Bundesrat. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung diese Änderung ab. „Das Vorsatzerfordernis ist zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geboten“, heißt es unter anderem zur Begründung. Auch weiteren Änderungsvorschlägen des Bundesrates erteilt die Bundesregierung eine Absage. Weitere Informationen zur Anhörung und die Stellungnahme der Sachverständigen (nach Eingang) auf bundestag.dehttps://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-pa-recht-terrorismusbekaempfung-1013782

Ausländische Desinformation im Kontext der Bundestagswahl
(hib/STO) Die Gefahr der externen Beeinflussung innerdeutscher Debatten durch Soziale Medien im Kontext der Bundestagswahl 2025 ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/12872) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12548). Danach könnten fremde Staaten versuchen, gezielt Einfluss auf die öffentliche Debatte und den politischen Meinungsbildungsprozess im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 zu nehmen.

 

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