13.07.2024

Ausreisen von Extremisten in das ukrainische Kriegsgebiet

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(hib/STO) In die Ukraine zur Beteiligung an Kampfhandlungen ausgereiste Extremisten sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/11713) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11275). Wie die Bundesregierung darin ausführt, erheben die Bundessicherheitsbehörden im Kontext des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine „seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 ausschließlich Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland mit Extremismus-Bezug beziehungsweise Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK), sofern eine Ausreiseabsicht in das Kriegsgebiet beziehungsweise der Verdacht einer Teilnahme an Kampfhandlungen bekannt wird“.

Vor diesem Hintergrund liegen der Bundesregierung der Antwort zufolge seit Februar 2022 Erkenntnisse zu einer höheren einstelligen Anzahl von deutschen Rechtsextremisten vor, die in die Ukraine ausgereist sind, um sich auf Seiten der ukrainischen Armee an Kampfhandlungen zu beteiligen. Zugleich liegen ihr laut Vorlage seit Februar 2022 „Erkenntnisse zu einer niedrigen einstelligen Anzahl von Rechtsextremisten vor, die nach Russland und in das ukrainische Kriegsgebiet ausgereist sind, um sich auf Seiten der russischen Armee oder separatistischer Gruppen an Kampfhandlungen in der Ukraine zu beteiligen“. 

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass sie seit Februar 2022 nach derzeitigem Stand über Erkenntnisse zu zehn deutschen Staatsangehörigen beziehungsweise Personen mit Wohnsitz in Deutschland mit Extremismus- beziehungsweise PMK-Bezug verfügt, die in das ukrainische Kriegsgebiet ausgereist sind, um sich auf ukrainischer Seite an Kampfhandlungen zu beteiligen. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, verfügt die Bundesregierung seit Februar 2022 zudem über Erkenntnisse zu 27 solcher Personen, die in das ukrainische Kriegsgebiet ausgereist sind, um sich auf Seiten der russischen Armee oder separatistischer Gruppen an Kampfhandlungen zu beteiligen.

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