Regierung dementiert Medienbericht zu KI gegen Geldwäsche
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(hib/BAL) Die Bundesregierung setzt weiter auf Künstliche Intelligenz (KI) beim Aufspüren von verdächtigen Finanztransaktionen. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel am Mittwochmorgen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags deutlich.
Anlass für das Dementi über ein Stopp KI-basierter Analysen war ein Medienbericht, demzufolge die Bundesregierung Mittel für ein entsprechendes neues IT-System der Financial Intelligence Unit (FIU) gekürzt habe. Die CDU/CSU-Fraktion hatte das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung des Finanzausschusses gesetzt.
Das Projekt insgesamt sei nicht eingestellt worden, stellte Hessel klar. Allerdings sei das umfangreiche Vergabeverfahren, das bereits 2019 gestartet worden sei, gestoppt worden, erklärte sie. Haushaltsmittel seien nicht gekürzt worden. Den Grund für den Stopp nannte sie mit Verweis auf die Vertraulichkeit des Verfahrens nicht.
Der Eckwert im Haushalt betrage 50 Millionen Euro, sagte Hessel, das sei jedoch nicht die Projektsumme. Diese nannte sie nicht. Auf Anfrage der Fraktion Die Linke sagte sie jedoch zu, den Haushaltsposten über die 50 Millionen Euro für die Abgeordneten aufzuschlüsseln. Hessel wies darauf hin, dass die FIU eine neue Software benötige, aber durchaus bereits digital arbeite.
Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion zeigten sich überrascht über die Nachricht des Stopps und verwiesen darauf, dass in der vergangenen Woche der neue Leiter der FIU, Daniel Thelesklaf, im Finanzausschuss zu Gast war. Da sei die Entscheidung über den Stopp des Vergabeverfahrens jedoch schon gefällt gewesen, betonten sie.
Auch die AfD-Fraktion wollte wissen, warum bei dieser Gelegenheit nicht über den Stopp des Vergabeverfahrens für die Software berichtet worden sei. Bei der FIU käme man aus den negativen Überschriften nicht mehr heraus, kritisierte die Fraktion Die Linke.
Die Regierungsfraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP zeigten Verständnis für den Stopp des Vergabeverfahrens. Es sei richtig, wenn der FIU und ihrem neuen Leiter nun die Möglichkeit gegeben werde, Einfluss zu nehmen auf die Anschaffung eines neuen IT-Systems, ein Neustart sei besser, als später nachzusteuern.
Mit Blick auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren für eine Reform der FIU-Arbeit diskutierte der Ausschuss in der Folge insbesondere über den sogenannten risikobasierten Ansatz der FIU. Der risikobasierte Ansatz ist Gegenstand des von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ (20/8294). Am vergangenen Montag hatte der Finanzausschuss dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
In der regulären Runde zu dem Gesetzentwurf mit dem Rückblick zur öffentlichen Anhörung am Montag ging es unter anderem um die Frage, auf welche Daten die FIU zugreifen könne, um IT-gestützt nach einem risikobasierten Ansatz zu arbeiten. Insbesondere die AfD-Fraktion hat wiederholt kritisiert, dass die FIU keinen Zugriff habe auf die Daten der 16 Länderpolizeien. Die AfD-Fraktion verlangte dafür Gesetzesänderungen. Hessel verwies daraufhin auf den in Deutschland geltenden Föderalismus.
Bereits in der öffentlichen Anhörung am Montag war über ein parlamentarisches Kontrollgremium für die FIU diskutiert worden. Hessel signalisierte hierzu Diskussionsbereitschaft im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Mit dem Gesetz erhalte die FIU Rechtssicherheit, dass sie weiter nach einem risikobasierten Ansatz arbeiten könne, erklärte Hessel. Die Unionsfraktion sieht das anders. Aus ihrer Sicht habe der Gesetzentwurf eher zum Ziel, Missstände bei der FIU zu legitimieren.
Das Video zur Anhörung auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw39-pa-finanzen-finanztransaktionen-966778
www.praeventionstag.de
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