07.12.2024

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren bei Gewaltdelikten
(hib/STO) In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2023 sind laut Bundesregierung 12.377 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren mit Straftaten im Bereich der Gewaltkriminalität registriert worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/13892) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13695) weiter hervorgeht, betrug in der PKS 2023 der Anteil tatverdächtiger Kinder unter 14 Jahren an allen Tatverdächtigen bei solchen Straftaten 6,5 Prozent. Die PKS ist laut Vorlage eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeute, dass in ihr „die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt“. Zugleich wird darauf verwiesen, dass die PKS als Fall- und Tatverdächtigenstatistik „hinsichtlich der Feststellung der Tatbegehung und der tatbestandlichen Einordnung nicht die Aussagekraft einer Verurteiltenstatistik besitzt“. Gegen Kinder dürfe ein Ermittlungsverfahren nicht durchgeführt werden. Es sei einzustellen, sobald festgestellt werde, dass die verdächtige Person unter 14 Jahre alt ist, also strafunmündig. In der PKS könnten daher auch Kinder als Tatverdächtige registriert sein, „bei denen sich möglicherweise der Tatverdacht nach weiteren Ermittlungen, Beweisaufnahmen oder gerichtlicher Bewertung nicht bestätigen oder im Hinblick auf die tatbestandliche Zuordnung relativieren würde“.

Definition von „Desinformation als hybrider Bedrohung
(hib/STO) Eine Definition von „Desinformation als hybrider Bedrohung“ beinhaltet die Antwort der Bundesregierung (20/13880) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13497). Danach bezeichnet Desinformation als hybride Bedrohung „falsche oder irreführende Informationen, die durch fremde Staaten, auch mittels nichtstaatlicher Akteure, mit dem Ziel der Destabilisierung von Staaten durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung verbreitet werden“. Ziel sei es, das Vertrauen der Bevölkerung in das demokratische System der Bundesrepublik und seine Institutionen zu untergraben, auf den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess in Deutschland einzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schwächen. Zugleich betont die Bundesregierung, dass sie die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme und Manipulation im Informationsraum sehr ernst nehme und ihr entschlossen entgegentrete. Die gezielte Verbreitung von Desinformation stelle eine zunehmende Bedrohung für die Innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. „Maßnahmen der Bundesregierung gegen Desinformation sind deshalb Maßnahmen zum Schutz unserer Demokratie“, heißt es in der Antwort weiter. Etwaige nicht gerechtfertigte Einschränkungen von grundgesetzlich garantierten und geschützten Rechten fänden dabei nicht statt.

Detailkritik an Gesetzentwurf zum Thema Kindesmissbrauch
(hib/PST) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. 11. 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge. Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.  mehr

Aktuelle Berichte und Informationsbriefe der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:

 

 

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www.praeventionstag.de

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