„Verschwindenlassen von Personen“ im Strafgesetzbuch
(hib/SCR) Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts der Bundesregierung (20/9471) Stellung genommen. In der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme (20/10015) schlägt die Länderkammer vor, Ermittlungsbehörden einen größeren Werkzeugkasten an die Hand zugeben, wenn sie wegen des „Verschwindenlassens von Personen“ ermitteln. Diesen Straftatbestand will die Regierung mit ihrem Entwurf als Paragraf 234b im Strafgesetzbuch aufnehmen.
Wie der Bundesrat ausführt, ist nach dem Entwurf bislang vorgesehen, dass die Ermittler die Telekommunikationsüberwachung nutzen dürfen sollen. Die Länderkammer will darüber hinaus, dass in diesen Fällen auch die retrograde Verkehrsdatenerhebung und die Onlinedurchsuchung genutzten werden können. Entsprechende Anpassungen sollen demnach in den einschlägigen Katalogen der Strafprozessordnung vorgenommen werden. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, sie wolle die Vorschläge prüfen.
Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-980346
Die erste Lesung im Bundestag: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-voelkerstrafrecht-979660
Eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf soll am Mittwoch, 31. Januar 2024, von 15 bis 17 Uhr, stattfinden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/983018-983018
www.praeventionstag.de
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