Schutz von Schwangeren und Beratungsstellen
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(hib/CHE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 3. Juli 2024 einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke stimmte der Ausschuss einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10681) in geänderter Fassung zu. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion.
Die Bundesregierung will Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept soll in seiner Gesamtheit gestärkt werden, in dem auch sichergestellt werden soll, dass das Fachpersonal der Beratungsstellen seine Arbeit ungestört ausüben kann. Durch die geplanten Änderungen sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. Das geplante Gesetz enthält außerdem Änderungen zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. Sie dienen einem genaueren Überblick über die Versorgungssituation in den Ländern. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde klargestellt, dass der Beratungsprozess in seiner Gesamtheit abgesichert werden muss und es keines aktiven Gegenwirkens der Schwangeren bedarf, um von belästigendem Verhalten anderer auszugehen.
Die Koalitionsfraktionen betonten in der Beratung, dass man durch die nachträglichen Änderungen ein gutes Gesetz noch besser gemacht habe. Man nehme so die Last von den Schultern der Schwangeren und sichere das Recht der reproduktiven Selbstbestimmung ab. Es sei gut, nun eine bundesweite Regelung zu schaffen, damit der Gang zur Beratungsstelle kein Spießrutenlauf werde. Denn Belästigungen verletzten die Grundrecht der Frauen.
Deutliche Kritik kam von Union und AfD. Die Unionsfraktion hatte zwar gegen das Ziel des Entwurfs an sich nichts einzuwenden, bezweifelte aber die Notwendigkeit. Es gebe keine statistisch relevanten Zahlen für die von der Koalition angeführten Gehsteigbelästigungen. Grundsätzlich sei es auch nicht möglich, Menschen vor jeder Meinungsäußerung zu schützen. Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, sich mit diesem Gesetz auf eine gänzliche Legalisierung von Abtreibungen vorzubereiten. Es gebe kein Recht darauf, vor der Konfrontation mit anderen Meinungen geschützt zu werden, betonte die Fraktion. Die Gruppe Die Linke sagte, die größte Einschränkung der Schwangeren bestehe immer noch in der Existenz des Paragrafen 218 an sich. Es ändere sich erst etwas, wenn Beratungszwang und Kriminalisierung aufhörten, so Die Linke.
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