21.12.2024

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Bericht stellt ungleichen Zugang zum Ehrenamt fest
(hib/CHE) Ungleiche Zugangschancen zu freiwilligem Engagement stellt der Vierte Engagementbericht der Bundesregierung fest, der nun als Unterrichtung (20/14120) vorliegt. „Der Befund der Kommission für den Vierten Engagementbericht, dass nicht alle sozialen Gruppen gleichermaßen im Engagement repräsentiert sind, stellt eine besondere Herausforderung dar“, betont die Regierung. Insbesondere die soziodemografischen Merkmale Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, Migrationshintergrund, Alter und Behinderung machten demnach einen Unterschied. „Es bedarf einer Umsetzung des auch im Berichtsauftrag formulierten Ziels gleicher Zugangschancen zum Engagement für alle sozialen Gruppen“, heißt es in der Unterrichtung weiter.

Regierung: Ausbau des Ganztagsangebots muss weiter gehen
(hib/CHE) Die Ausbaugeschwindigkeit bei ganztätigen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder muss beibehalten werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Das betont die Bundesregierung in dem Zweiten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder, der nun als Unterrichtung (20/14115) vorliegt.  Die Analyse der Inanspruchnahmequote nach Angebotsformen zeige, dass nahezu alle Länder weiterhin vorrangig oder ausschließlich schulische Ganztagsangebote ausgebaut haben. Hierzu zählten auch Angebote, bei denen Schule und außerschulischer Träger auf Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts kooperieren und die Schulleitung lediglich eine Mitverantwortung für das Angebot trägt, heißt es in der Unterrichtung. Weiter stellt die Regierung fest: „Die regional unterschiedlichen Ausbaustände hinsichtlich der Plätze für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote, die Ambition in Umfang und Geschwindigkeit des Ausbaus und gleichzeitig der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Elementarbereich stellen alle zentralen Akteure, aber insbesondere die Kommunen, vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung weiß um die Herausforderungen, mit denen Länder und Kommunen konfrontiert sind, und schätzt die fortwährenden Anstrengungen aller Beteiligten, die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder sowohl quantitativ als auch qualitativ auszubauen. Um ab dem Schuljahr 2026/2027 ein bedarfsgerechtes Angebot sicherstellen zu können, seien die vom Bund unterstützten Maßnahmen der Länder und Kommunen mindestens auf dem bisherigen Niveau fortzuführen.“

Verzahnung von militärischer und ziviler Forschung
(hib/CHA) Die Bundesregierung hat in den Jahren 2020 bis 2023 die gezielte Forschung und Entwicklung von Dual-Use-Technologien, also Technologien, die sowohl für die zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, „weder direkt noch auf dem Wege der institutionellen Förderung finanziert“. Das geht aus einer Antwort (20/13699) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13492) der Gruppe Die Linke hervor. Weiter heißt es in der Antwort: „Im Rahmen der Gesamtausgaben für Verteidigung ist keine gezielte Förderung der Forschung an Dual-Use-Technologien vorgesehen.“ Wie die Bundesregierung zudem ausführt, liegt die bisherige Zurückhaltung Deutschlands bei der Verzahnung von militärischer und ziviler Forschung in den historischen Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg begründet. Eine stärkere Verknüpfung der militärischen und zivilen Forschung werde jedoch zukünftig aufgrund aktueller politischer Ereignisse diskutiert werden müssen. So auch in einem Memorandum und einem Maßnahmenkatalog für mehr Forschungssicherheit, die bis zum Sommer 2025 in einem Stakeholder-Prozess erarbeitet werden sollen, an dem auch das Bundesministerium der Verteidigung beteiligt ist, so die Bundesregierung.

Bundesregierung zu Einsatz von KI im Unterricht
(hib/CHA) Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Schulunterricht liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesregierung hat die Länder jedoch dazu ermutigt, Strukturen und Prozesse zu schaffen, die Schulen den rechtssicheren Einsatz von KI-Anwendungen ermöglichen. Das geht aus der Antwort (20/13980) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13722) der AfD-Fraktion hervor. Weiterhin begrüße die Bundesregierung die Handlungsempfehlung der Bildungsministerkonferenz und deren Ziel, eine „datensichere und pädagogisch sinnvolle Lösung“ für den Einsatz von KI im Unterricht zu entwickeln und umzusetzen. Ein klarer Zusammenhang zwischen der digitalen Infrastruktur und dem erfolgreichen Einsatz von KI sei dabei offensichtlich, betont die Bundesregierung. Unterstützung solle der sogenannte DigitalPakt Schule bieten, der allerdings Ende dieses Jahres ausläuft. Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass auch die Lehrkräfte in der Anwendung von KI im Unterricht ausgebildet sein müssten. Um das zu unterstützen, fördere das BMBF bereits seit 2023 Fortbildungsangebote für Lehrkräfte im Bereich digital gestütztes Unterrichten. Weiter geht aus der Antwort hervor, dass die Bundesregierung nicht plant, im Bereich der Vermittlung von KI-Kompetenzen an Schülerinnen und Schüler eine feste Stundenanzahl vorzugeben. Stattdessen sollen die Einsatzmöglichkeiten flexibel an Fach und Altersstufe angepasst werden.

 

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