02.11.2024

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

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zu dem Thema

Gewaltdelikte am Münchener Hauptbahnhof
(hib/STO) Über die Zahl der in Bezug auf den Münchner Hauptbahnhof durch die Bundespolizei im ersten Halbjahr 2024 erfassten Gewaltdelikte und weiteren Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13229) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12904). Danach hat die Bundespolizei laut vorläufigen Daten ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres in Bezug auf den Münchner Hauptbahnhof 327 Gewaltdelikte, 20 Sexualdelikte, zwei Waffendelikte, 472 Eigentumsdelikte und 27 Betäubungsmitteldelikte registriert.

„Täter-Opfer-Verhältnisse“ bei Straftaten gegen das Leben’
(hib/STO) „Täter-Opfer-Verhältnisse“ bei Straftaten gegen das Leben von Deutschen und Zuwanderern sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/13239) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12924). Danach wurden im Jahr 2023 insgesamt 25 deutsche Staatsbürger Opfer einer vollendeten Straftat gegen das Leben mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und 94 Deutsche Opfer einer solchen versuchten Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. Zugleich waren den Angaben zufolge 13 Zuwanderer Opfer einer vollendeten Straftat gegen das Leben mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen und 28 Zuwanderer Opfer einer solchen versuchten Straftat mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wurde für ihre Antwort eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erstellt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, bei der Anzahl der Opfer in der PKS auch mehrfach gezählt wird. Als „Zuwanderer“ werden in der PKS laut Bundesregierung sowohl Opfer als auch Tatverdächtige gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden.

DSA: Details zu Meldungen an das Bundeskriminalamt
(hib/LBR) Zwischen dem 17. Februar 2024 und dem 25. September 2024 sind dem Bundeskriminalamt (BKA) basierend auf der Meldeverpflichtung gemäß Artikel 18 Digital Services Act insgesamt 1.102 Meldungen von Hostingdiensteanbietern übermittelt worden. Das geht aus einer Antwort (20/13355) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12942) hervor. Gemeldet würden vorwiegend Inhalte zur Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte nach Paragraf 184 b, c Strafgesetzbuch (StGB), zu Bedrohungen gemäß Paragraf 241 StGB sowie zur Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß Paragraf 126 StGB. Letzteres betreffe besonders Inhalte im Zusammenhang mit der Androhung von Amokläufen, anderen Tötungsdelikten und schwerer oder gefährlicher Körperverletzung. Nicht mitgezählt seien Meldungen zum Missbrauch von Minderjährigen nach dem NCMEC-Prozess, schreibt die Bundesregierung.

Verbot der rechtsextremistischen „Artgemeinschaft
(hib/STO) Das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ vom September 2023 ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/13306) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12959). Vom Vereinsverbot betroffen waren danach die „Artgemeinschaft“ nebst ihren als „Gefährtschaften“, „Freundeskreise“ und „Gilden“ bezeichneten Regionalgruppen beziehungsweise Gruppenzusammenschlüsse sowie das „Familienwerk e. V.“,

Unterrichtung zur Wohnraumüberwachung
(hib/STO) Die Bundesregierung hat ihren Bericht über den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung für das Jahr 2023 vorgelegt. Der Unterrichtung (20/13310) beigefügt ist eine Tabelle, die vom Bundesamt für Justiz aufgrund entsprechender statistischer Mitteilungen aus den Ländern und vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) erstellt wurde. Danach sind im repressiven Bereich nach Artikel 13 Absatz 3 des Grundgesetzes in sechs Ländern in insgesamt zehn Strafverfahren Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und in acht Verfahren tatsächlich vollzogen worden. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wurden im Zuständigkeitsbereich des Bundes den Angaben zufolge nicht ergriffen. Auch sei im Zuständigkeitsbereich des Bundes zur Eigensicherung im Erhebungszeitraum keine richterlich überprüfungsbedürftige Maßnahme durchgeführt worden, schreibt die Bundesregierung weiter. Berichtet wird danach in der Unterrichtung „über Maßnahmen aus im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren“.

 

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