20.05.2024

Straftaten gegen Obdachlose

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

Um Straftaten gegen obdachlose Menschen geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/11291) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11119). Danach ist die Zahl der versuchten oder vollendeten Straftaten, bei denen mindestens ein Opfer mit dem Opferspezifikum „wegen der persönlichen Beeinträchtigung Obdachlosigkeit“ erfasst wurde, von 1.851 im Jahr 2021 über 1.919 im Folgejahr auf 2.122 im vergangenen Jahr gestiegen. In den Jahren davor war den Angaben zufolge eine Zunahme dieser Straftaten von 1.560 im Jahr 2018 über 1.611 im Jahr darauf auf 2.000 im Jahr 2020 zu verzeichnen. 

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, lag die Zahl der versuchten oder vollendeten Straftaten, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Gewaltkriminalität zugerechnet werden und bei denen mindestens ein Opfer mit dem genannten Opferspezifikum erfasst wurde, im vergangenen Jahr bei 885 nach 832 im Jahr 2022 und 817 im Jahr 2021. Im Jahr 2018 betrug die Anzahl dieser Straftaten laut Vorlage 647 und im Folgejahr 620, bevor sie im Jahr 2020 auf 822 anstieg.

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