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Ermittlungsverfahren wegen Terrorfinanzierung im PMK-Bereich
(hib/STO) Über die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Terrorismusfinanzierung beziehungsweise Geldwäsche als Hauptdelikt im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Jahr 2023 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/15071) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14951). Danach gab es 2023 im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität zwei Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 261 (Geldwäsche) des Strafgesetzbuches (StGB), während im Bereich der politisch links motivierten Kriminalität in dieser Zeit keine Ermittlungsverfahren wegen Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche als Hauptdelikt geführt wurden. Im Phänomenbereich PMK-„Ausländische Ideologie“ wurden den Angaben zufolge im vorvergangenen Jahr fünf Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) und ein Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 261 geführt. Im Phänomenbereich PMK-„Religiöse Ideologie“ waren es 30 Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 89c StGB und vier gemäß Paragraf 261, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Auf den Phänomenbereich PMK-„sonstige Zuordnung“ entfielen laut Vorlage zwei Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 89c StGB. Zu den genannten Fallzahlen aus dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität verweist die Bundesregierung darauf, dass Ermittlungen gemäß der Paragrafen 89c und 261 StGB nur dann erfasst werden, „wenn sie das Hauptdelikt (sogenanntes Zähldelikt) darstellen, nicht jedoch, wenn als Nebendelikt wegen Terrorismusfinanzierung/Geldwäsche im Bereich PMK ermittelt wird“.
Todesopfer an deutschen Grenzen
(hib/STO) Im Jahr 2023 sind laut Bundesregierung insgesamt acht Personen an den Land-, See- und Luftgrenzen beziehungsweise im Grenzgebiet Deutschlands ums Leben gekommen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/15061) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14868) weiter ausführt, kamen in diesem Bereich im Jahr 2024 keine Personen zu Tode.
Gewaltdelikte an mehreren Hauptbahnhöfen
(hib/STO) Über die Zahl der in Bezug auf die Hauptbahnhöfe von Nürnberg, Dresden, Potsdam und Magdeburg durch die Bundespolizei im Jahr 2024 erfassten Gewaltdelikte und weiteren Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihren Antworten (20/15042, 20/15043, 20/15045, 20/15046) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (20/14610, 20/14535, 20/14612, 20/14537). Danach hat die Bundespolizei laut vorläufigen Daten ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik im vergangenen Jahr in Bezug auf den Nürnberger Hauptbahnhof 545 Gewaltdelikte registriert und in Bezug auf den Dresdner Hauptbahnhof 151 Gewaltdelikte. In Bezug auf den Hauptbahnhof Potsdam lag diese Zahl laut Vorlage bei 89 Gewaltdelikten und in Bezug auf den Hauptbahnhof Magdeburg bei 154. Über die Zahl der in Bezug auf die Hauptbahnhöfe von München, Mainz und Hannover durch die Bundespolizei im Jahr 2024 erfassten Gewaltdelikte und weiteren Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihren Antworten (20/15048, 20/15056, 20/15057) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (20/14638, 20/14643, 20/14642). Danach hat die Bundespolizei laut vorläufigen Daten ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik im vergangenen Jahr in Bezug auf den Münchner Hauptbahnhof 735 Gewaltdelikte registriert, in Bezug auf den Mainzer Hauptbahnhof 218 Gewaltdelikte und in Bezug auf den Hauptbahnhof Hannover 703. Über die Zahl der in Bezug auf die Hauptbahnhöfe von Saarbrücken, Frankfurt am Main, Erfurt und Schwerin durch die Bundespolizei im Jahr 2024 erfassten Gewaltdelikte und weiteren Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihren Antworten (20/15058, 20/15059, 20/15062, 20/15063) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (20/14614, 20/14531, 20/14536, 20/14675). Danach hat die Bundespolizei laut vorläufigen Daten ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik im vergangenen Jahr in Bezug auf den Saarbrücker Hauptbahnhof 219 Gewaltdelikte registriert und in Bezug auf den Frankfurter Hauptbahnhof 534 Gewaltdelikte. In Bezug auf den Erfurter Hauptbahnhof lag diese Zahl laut Vorlage bei 192 Gewaltdelikten und in Bezug auf den Schweriner Hauptbahnhof bei 43.
Gewaltdelikte mit mitgeführten oder eingesetzten Messern
(hib/STO) Die Zahl der von der Bundespolizei erfassten Gewaltdelikte mit mitgeführten oder eingesetzten Messern als Tatmittel ist laut Bundesregierung von 1.155 im Jahr 2023 auf 1.261 im vergangenen Jahr gestiegen. Dabei belief sich die Zahl dieser Delikte mit deutschen Tatverdächtigen im Jahr 2024 auf 448 und die der Delikte mit nicht-deutschen Tatverdächtigen auf 519, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/15054) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14566) weiter hervorgeht. Danach waren in 299 Fällen die Tatverdächtigen unbekannt.
Straftaten in Bahnhöfen und Zügen im Jahr 2024
(hib/STO) Über die Zahl der in Bezug auf Bahnhöfe und Züge durch die Bundespolizei im Jahr 2024 erfassten Gewaltdelikte und weiteren Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/15055) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14578). Danach wurden laut der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei im vergangenen Jahr in Bezug auf Bahnhöfe und Züge 27.160 Gewaltdelikte, 2.262 Sexualdelikte. 1.238 Waffendelikte, 58.532 Eigentumsdelikte und 10.174 Betäubungsmitteldelikte registriert. In Bezug auf die Gewaltdelikte hatten 10.476 Tatverdächtige die deutsche Staatsangehörigkeit und 9.222 eine nicht-deutsche, während sie bei 191 ungeklärt und bei 6.722 unbekannt war, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Bei den Sexualdelikten belief sich die Zahl der erfassten deutschen Tatverdächtigen danach auf 539 und die der nicht-deutschen Tatverdächtigten auf 768; bei 21 Tatverdächtigten war die Staatsangehörigkeit ungeklärt und bei 866 unbekannt. Bei den Waffendelikten waren der Antwort zufolge 726 deutsche und 450 nichtdeutsche Tatverdächtige registriert; in sechs Fällen war die Staatsangehörigkeit ungeklärt und in 50 Fällen unbekannt. Die Zahl der deutschen Tatverdächtigen bei den Eigentumsdelikten lag laut Bundesregierung bei 10.646 und die der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei 15.865; hier war bei 235 Tatverdächtigen die Staatsangehörigkeit ungeklärt und bei 34.701 unbekannt. Bei den Betäubungsmitteldelikten weist die Vorlage 5.748 deutsche und 3.710 nicht-deutsche Tatverdächtige aus sowie 80 Tatverdächtige mit ungeklärter und 459 mit unbekannter Staatsangehörigkeit.
Altersarmut in Deutschland
(hib/CHE) Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2023 rund 1,63 Millionen Menschen im Alter von 65 Jahren und älter in Deutschland erwerbstätig. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/15029) auf eine Kleine Anfrage (20/14883) der AfD-Fraktion. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Dezember 2023 auf etwas mehr als eine Million Altersrenten ein Grundrentenzuschlag (durchschnittlich 95 Euro) gezahlt wurde. 2022 betraf dies rund 944.000 Renten mit durchschnittlich 89 Euro. 39 Prozent aller Altersrenten lagen Ende 2023 bei unter 950 Euro.
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