10.02.2024

Angriffe auf Parteirepräsentanten im Jahr 2023

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(hib/STO) Angriffe auf Repräsentanten beziehungsweise Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien im vergangenen Jahr sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/10177) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10027). Danach wurden vorläufigen Zahlen zufolge im Jahr 2023 insgesamt 2.790 solcher Straftaten gemeldet. Davon waren laut Vorlage Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 1.219 Fällen betroffen, Vertreter der AfD in 478 Fällen und Vertreter der SPD in 420 Fällen. In 299 Fällen waren den Angaben zufolge Vertreter der FDP betroffen, in 194 Fällen Vertreter der CDU, in 101 Fällen Vertreter der CSU und in 79 Fällen Vertreter der Linken.

Angriffe auf Einrichtungen der im Bundestag vertretenen Parteien richteten sich im vergangenen Jahr in 224 Fällen auf Parteieinrichtungen der Grünen und in jeweils 115 Fällen auf solche der SPD und der AfD, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. In 50 Fällen galten sie danach Einrichtungen der Linken und in 38 solchen der CDU, während auf die FDP 19 Fälle und auf die CSU sechs Fälle entfielen.

Da bei den Angriffszielen Mehrfachnennungen möglich sind, also „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ und„Parteigebäude/Parteieinrichtung“, kann laut Bundesregierung „die aufsummierte Anzahl der genannten Angriffsziele die Anzahl der gemeldeten Straftaten übersteigen“.

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