Bundesregierung legt Nationale Sicherheitsstrategie vor
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(hib/AHE) Die Bundesregierung sieht in Russland auf „absehbare Zeit die größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit im euroatlantischen Raum“. Das geht aus der seit dem 14.06.2023 als Unterrichtung vorliegenden Nationalen Sicherheitsstrategie hervor (20/7220), mit dem die Bundesregierung ihr außen- und sicherheitspolitisches Handeln zum „Schutz unseres Landes, dessen freiheitlicher demokratischer Grundordnung und unserer Werte“ verorten will. „Oberste Aufgabe deutscher Sicherheitspolitik ist es sicherzustellen, dass wir in unserem Land auch künftig in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben können.“
China wird in der Vorlage als „Partner, Wettbewerber und systemischer Rivale“ bezeichnet. In einer Zeit wachsender Multipolarität versuchten einige Staaten, die bestehende internationale Ordnung entsprechend ihrer Auffassung von systemischer Rivalität umzugestalten, schreibt die Bundesregierung. Zugleich aber bleibe China ein Partner, „ohne den sich viele der drängendsten globalen Herausforderungen nicht lösen lassen“.
Neben dem Bekenntnis zur regelbasierten internationalen Ordnung, zur EU, zur Nato und zum Beistands-Artikel 5 des Nordatlantikvertrags bekräftigt die Bundesregierung ihre Absicht, im mehrjährigen Durchschnitt den Zwei-Prozent-BIP-Beitrag zu den Nato-Fähigkeitszielen zu erbringen. Im Sinne „integrierter Sicherheit“ wolle man außerdem Investitionen in den Schutz Kritischer Infrastrukturen, Cyberfähigkeiten, eine handlungsfähige Diplomatie, den Bevölkerungsschutz, die Stabilisierung der Partner sowie eine engagierte humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit stärken. Die Bundesregierung stellt sich zudem hinter das Ziel eines EU-Beitritts der Staaten des Westbalkans, der Ukraine, der Republik Moldau und „perspektivisch auch“ Georgiens. Voraussetzung dafür seien Reformen in der EU.
Weitere Ziele der Sicherheitsstrategie richten sich unter anderem auf die Notwendigkeit der Eindämmung der Klimakrise und Anpassungsstrategien, die Verringerung der Abhängigkeit bei Rohstoffen und Energie sowie auf den Erhalt der globalen Rüstungskontrollarchitektur und die Stärkung von nuklearer Abrüstung und Nichtverbreitung auf Grundlage des Nichtverbreitungsvertrags. Bei der Kontrolle von Rüstungsexporten wolle die Bundesregierung an ihrer „restriktiven Grundlinie festhalten“.
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